Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) wird ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann.
Für viele energiewirtschaftliche Prozesse stellt das einheitliche und vollständige Register eine Vereinfachung und eine deutliche Steigerung der Datenqualität dar. Behördliche Meldepflichten können durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden. Das MaStR dient damit auch der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen bei den zahlreichen Meldepflichten.
Anlagenbetreiber sind verpflichtet, alle Erzeugungsanlagen inklusive Batteriespeicher bis zum 31. Januar 2021 zu melden. Bitte denken Sie an Ihre Meldung!
Nachfolgend der Link zur Registrierung:
Marktstammdatenregister