Eine allgemeine Ablaufbeschreibung des Netzanschlusses finden Sie im Bereich Neuanschluss.
Netzanschlussverträge
Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss der Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der Schleswig-Holstein Netz. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Anschlussnehmer und der Schleswig-Holstein Netz geschlossen.
Anmeldung einer Gasinstallation
Netzanschlusspreise
Krisenvorsorge
Für die Unternehmen der Erdgaswirtschaft ist die sichere und verlässliche Versorgung ihrer Kunden Kernelement der täglichen Arbeit. Diese Zuverlässigkeit ist für die Verbraucher von zentraler Bedeutung.
Aus diesem Grund sind die Gasnetzbetreiber vom Gesetzgeber trotz der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit von Gasmangellagen angehalten, präventive Maßnahmen für den Krisenfall zu treffen. Hier sind im Wesentlichen die Regelungen der §§ 16, 16a Energiewirtschaftsgesetz sowie der Leitfaden Krisenvorsorge Gas (https://www.bdew.de/service/standardvertraege/kooperationsvereinbarung-gas/ ) zu benennen.
Fernleitungsnetzbetreiber sind gemäß EnWG für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Gasversorgung verantwortlich. Daher hat der Gesetzgeber die FNB berechtigt und verpflichtet, zur Sicherung der Gasversorgung bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Gleiches gilt für nachgelagerte Verteilernetzbetreiber wie Schleswig-Holstein Netz gemäß EnWG.
Sollte es zu einer Gasmangellage kommen, werden wir ggf. RLM-Kunden gem. Leitfaden Krisenvorsorge Gas auffordern, ihren Gasbezug anzupassen.
Damit wir RLM-Kunden in so einem Fall unverzüglich informieren können, benötigen wir Kontaktdaten, unter denen diese durchgehend erreichbar sind. Weiterhin benötigen wir zu diesem Thema zusätzliche Angaben zu der Entnahmestelle. Diese Informationen können im folgenden Datenerfassungsblatt eingetragen werden. Dieses Datei ist per E-Mail an versorgungssicherheit@sh-netz.com zu versenden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz.
Störungs- und Servicenummer
Tel. 0 41 06-6 48 90 90
Unsere Datenschutzhinweise zu einer möglichen Aufzeichnung von Telefongesprächen finden Sie hier.