Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind gemäß § 19 Abs. 2 EnWG verpflichtet, unter Berücksichtigung nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen sowie von Direktleitungen sogenannte technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Der Anschluss einer Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz von Schleswig-Holstein Netz erfolgt auf Basis festgelegter technischer Mindestanforderungen, gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Diese oben genannten Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen sind in den folgenden Dokumenten beschrieben:
Störungs- und Servicenummer
Tel. 0 41 06-6 48 90 90
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