Warum muss ich einen BKZ bezahlen?
Jeder Anschlussnehmer, der an das allgemeine Netz angeschlossen wird, muss einen Baukostenzuschuss bezahlen. Eine erstmalige Anschlussleistung bis zu 30 KW ist vom Baukostenzuschuss befreit. Die Befreiung der ersten 30 kW ist in der Niederspannungsanschlussverordnung festgeschrieben. Der Baukostenzuschuss ist ein Anteil für den Ausbau des allgemeinen Netzes, dass der Netzbetreiber vorfinanziert hat. Erst bei Anschlussnutzung wird diese „Vorfinanzierung“ dem Netzkunden in Rechnung gestellt.
Grundlage – Gesetzliche Regelung
Die Erhebung von Baukostenzuschüssen ist für die Netzebenen der Niederspannung (Strom) und Niederdruck (Gas), in denen Haushaltskunden angeschlossen sind, in § 11 NAV und § 11 NDAV ausdrücklich geregelt.
Ich bin schon am Netz und erhöhe meine Leistung, muss ich trotzdem BKZ bezahlen?
Der Baukostenzuschuss wird einmal bei Herstellung des Netzanschlusses erhoben. Ändert sich der bestehende Netzanschluss, z. B. bei Leistungserhöhung oder Wechsel der Anschlussnetzebene, dann kann er erneut erhoben werden. Auf die Frage, ob mit dem Anschluss Baumaßnahmen am Netz verbunden sind, kommt es nicht an. Der Netzbetreiber verpflichtet sich, dem Anschlussnehmer an seinem Anschluss die angemeldete Leistung zur Verfügung zu stellen und muss das Netz entsprechend planen, ausbauen und regeln.
Grundlage - Anwendungsgrundsätze der BKZ-Erhebung - Erneute Erhebung möglich
Der Netzbetreiber ist berechtigt, einen neuen BKZ vom Anschlussnehmer zu verlangen, wenn dieser seinen bisherigen Netzanschluss aufgibt und den Anschluss an einem anderen Ort begehrt.
Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass sich der Netzbetreiber im Zuge der Forderung eines BKZ verpflichtet, dem Anschlussnehmer an einem bestimmten Anschluss eine vertraglich vereinbarte Anschlussleistung dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Das dem Anschlussnehmer somit eingeräumte „Kapazitätsrecht“ ist an diesen konkreten Netzanschluss gebunden und geht bei dessen Kündigung oder Aufgabe wieder verloren. Sobald der Anschlussnehmer also einen Neuanschluss seines Anschlussobjekts herbeiführt und den Anschluss an den bisherigen Verteilungsanlagen aufgibt, ist das Neuentstehen eines BKZ-Anspruchs die Folge. Dies korrespondiert mit der Feststellung, dass ein Wechsel in der Person des Anschlussnehmers oder des Anschlussnutzers keine Rechtfertigung für eine erneute Erhebung eines BKZ darstellt.
Nehmen alle Netzbetreiber einen BKZ?
Jeder Netzbetreiber finanziert seine Anlagen vor und erhebt erst nach Beansprucheng seines Anschlusses die anteiligen Kosten.
- Die BKZ-Preise sind in den Preisblättern der Netzbetreiber einzusehen.
Wie hoch ist der BKZ, wie wird dieser berechnet?
Der Baukostenzuschuss berechnet sich aus dem vorgelagerten Versorgungsnetz, jeweils für den festgelegten Versorgungsbereich.
- Die Ermittlung des BKZ erfolgt nach den Vorgaben des § 11 der Niederspannungsanschlussverordnung.