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Netzanschluss in der Mittelspannung

Der Anschluss einer elektrischen Anlage des Anschlussnehmers an das Elektrizitätsversorgungsnetz von Schleswig-Holstein Netz erfolgt auf Basis festgelegter technischer Mindestanforderungen, gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Weitere Informationen zu den oben genannten Mindestanforderungen finden Sie hier: