
Der Anschluss einer elektrischen Anlage des Anschlussnehmers an das Elektrizitätsversorgungsnetz von Schleswig-Holstein Netz erfolgt auf Basis festgelegter technischer Mindestanforderungen, gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Weitere Informationen zu den oben genannten Mindestanforderungen finden Sie hier:

Netzbetreiber sind für den sicheren Betrieb ihrer Netze verantwortlich. Um dies zu gewährleisten, verlangt das Energiewirtschaftsgesetz in seiner aktuellen Fassung von den Netzbetreibern, Anschlussbedingungen für Anlagen an ihrem Netz festzulegen und zu veröffentlichen.
Der Netzbetreiber kommt dieser Verpflichtung mit der Veröffentlichung der Netzanschlussregeln nach. Darin werden die Anforderungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen beschrieben.
Die technischen Anschlussbedingungen für das Hochspannungsnetz setzen sich aus den Mindestanforderungen in der VDE-Anwenderregel VDE-AR-N 4120 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz (TAB Hochspannung) und der E.ON-Netzrichtlinie NT-10-32 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz (TAB Hochspannung) zusammen. In diesen Ergänzungen wird auf die spezifischen Besonderheiten der Schleswig-Holstein Netz AG eingegangen.
Hinweise zu den Ergänzungen von Schleswig-Holstein Netz
- E.1 Antragstellung / PDF (152 KB)
- E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen / PDF (199 KB)
- E.3 Netzanschlussplanung / PDF (126 KB)
- E.4 Errichtungsplanung / PDF (119 KB)
- E.5 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationenfür Übergabestationen / PDF (132 KB)
- E.6 Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers Hochspannung / PDF (245 KB)
- E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten und Speicher / PDF (155 KB)
- E.9 Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage/Speicher / PDF (205 KB)

Netzbetreiber sind gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 verpflichtet, Musterverträge für den Netzzugang zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung wird an dieser Stelle nachgekommen. Sie finden auf dieser Seite Links zum Download folgender Verträge:
Die folgende Preisliste gilt für Kunden mit einem Anschluss in der Niederspannung, Mittelspannung oder Umspannung von Hochspannung auf Mittelspannung. Der Baukostenzuschuss ist bei Neuanschlüssen oder Erhöhungen der vertraglich zugesicherten Leistung zu zahlen.
Netzgebiet Schleswig-Holstein
Anschlussverfahren für konventionelle Kraftwerke
Das Verfahren zum Anschluss von konventionellen Kraftwerken wird entsprechend der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung vom 26.06.2007 (KraftNAV) abgewickelt.
Im Folgenden finden Sie die Darstellung des Verfahrens, die für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen, Musterverträge sowie die Veröffentlichungen nach KraftNAV.
Der Netzanschlussprozess beinhaltet folgende wesentliche Punkte:
1. Qualifiziertes Netzanschlussbegehren des Anschlussinteressenten
Der Anschlussinteressent beantragt schriftlich den Anschluss einer neuen Erzeugungsanlage. Hierzu ist vom Anschlussinteressenten ein qualifiziertes Netzanschlussbegehren zu stellen, welches die Angaben gemäß Kraftwerks-Netzanschlussverfahren-Unterlagenliste enthalten muss (siehe Download).
2. Prüfung des Anschlussbegehrens
Nach Eingang des Antrages mit den erforderlichen Angaben führt der Netzbetreier die notwendige Prüfung für eine Anschlusszusage nach den Vorgaben der KraftNAV durch. Hierfür wird für Standardanfragen eine Prüfungsgebühr in Höhe von 18.000 € erhoben. Die netztechnische Untersuchung wird in der Regel nach drei Monaten abgeschlossen. Sofern die Prüfung positiv abgeschlossen wird, wird eine Anschlusszusage erteilt.
3. Anschlusszusage mit Reservierung einer Netzanschlussleistung am Netzanschlusspunkt
Mit der Anschlusszusage erhält der Anschlussinteressent die Zusage der Reservierung der angefragten Netzanschlussleistung an dem technisch geeigneten Netzanschlusspunkt. Die Anschlusszusage wird wirksam, wenn der Anschlussinteressent die nach KraftNAV festgelegte Reservierungsgebühr (1000 €/MW Netzanschlussleistung) innerhalb eines Monats nach Erteilung der Anschlusszusage zahlt.
Auf Wunsch des Kunden wird parallel zum weiteren Prozess Berechnungen auf Basis kundenspezifischer Last-, Netz- bzw. Einspeiseszenarien zur Bestimmung der Auslastung des Netzes und möglichen Einschränkungen der Übertragungsfähigkeit des Netzes durchgeführt. Somit kann der Anschlussnehmer eigenständig Bewertungen von möglichen Einspeiseeinschränkungen vornehmen.
Falls Sie sich für den Anschluss eines Kraftwerks an das Netz interessieren, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
4. Abschluss des Netzanschlussvertrages mit anschließender Realisierung des Netzanschlusses
Mit Wirksamwerden der Anschlusszusage wird der weitere Ablauf des Anschlussverfahrens gemäß KraftNAV in Gang gesetzt.
Netzbetreiber und Anschlussnehmer stellen einen Verhandlungsfahrplan auf, in dem Fristen zur Vorbereitung des Inhaltes (techn. Daten) sowie zum Abschluss eines Netzanschlussvertrages vereinbart werden. Die Anlagen des Netzanschlussvertrages werden spezifiziert.
Der allgemeine Netzanschlussvertrag steht zum Download zur Verfügung. Hinweis: Der allgemeine Netzanschlussvertrag wird um die KraftNaV-spezifischen Vorgaben ergänzt.
Mit Abschluss des Netzanschlussvertrages wird ein Realisierungsfahrplan über Inhalt, zeitliche Abfolge und Verantwortlichkeiten zur Errichtung der Erzeugungsanlage und zur Realisierung des Netzanschlusses vereinbart. Anschließend werden in der Bauphase die Netzanschlussanlagen errichtet.
Parallel unternimmt der Netzbetreiber im Bedarfsfall zur Ertüchtigung des Netzes die Maßnahmen, die notwendig sind, damit die eingespeiste Energie vom Netzanschlusspunkt in das öffentliche Netz abtransportiert werden kann.
5. Weitere Verträge und Dienstleistungen zum Anschlussprozess:
Vor Inbetriebnahme der neuen Erzeugungsanlage ist der Netznutzungsvertrag abzuschließen.
Vertrag über Planung bzw. Bau der Netzanschlussleitung
Als zusätzliche Dienstleistung kann der Anschlussinteressent die ggf. notwendige Planung und Herbeiführung der Genehmigungsreife der Kraftwerksanschlussleitung von der Erzeugungsanlage bis zum Netzanschlussanpunkt beauftragen. Hierzu wird ein separater Planungsvertrag (siehe Download) abgeschlossen.
Daran anknüpfend kann der Anschlussinteressent auch den Bau der Kraftwerksanschlussleitung in Auftrag geben. Hierzu wird ein separater Bauvertrag abgeschlossen.
6. Weitere Dienstleistungen
Für den späteren Betrieb der Anschlussleitung werden folgende Dienstleistungen angeboten:
- Wartung und Instandhaltung
- Netzführung (Schalten der Anschlussleitung, Messung)
Daten für eine KW-Anschlussprüfung
Gemäß den Vorgaben der KraftNAV vom 26.06.2007 wird vor der Zusage für einen neuen Kraftwerksnetzanschluss eine Anschlussprüfung vom Netzbetreiber durchgeführt. Damit soll die Systemsicherheit im späteren gemeinsamen Betrieb von Kraftwerk und Netz gewährleistet werden.
Netzauslastung
Das Hochspannungsnetz hat gemeinsam mit dem Übertragungsnetz neben der übergeordneten Versorgungsaufgabe auch die Funktion, umfangreiche Transite aller Marktteilnehmer zu ermöglichen. Die Netze müssen also für sogenannte vertikale und horizontale Lasten ausgelegt sein. Physikalische Gründe bedingen, dass diese Lasten nicht beliebig groß sein dürfen.
Welche Transporte im deutschen Übertragungsnetz zwischen einzelnen Regionen möglich werden, zeigt eine Übersicht mit den erwarteten Lastflüssen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung der installierten Kraftwerksleistung und des geplanten Netzausbaus. Diese Übersichten, die von allen deutschen Übertragungsnetzbetreibern gemeinsam entwickelt wurden, stehen einschließlich einer zugehörigen Erläuterung als Download zur Verfügung.
Kraftwerksanschluss-Register
Das nach KraftNAV vorgesehene gemeinsame Register aller Erzeugungsanlagen in Deutschland (mit einer Nennleistung von mehr als 100 MW) wird beim "Forum Netztechnik/Netzbetrieb des VDE (FNN)" geführt und kann dort bezogen werden.