Informationen rund um den § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen
Immer mehr steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Ladeanschlüsse für E-Autos werden an die Stromnetze angeschlossen. Dafür bauen wir das Stromnetz weiter aus, um den zusätzlichen Bedarf zu decken. Im Netzgebiet von Schleswig-Holstein Netz ist dahingehend schon viel passiert. Dennoch kann es vorkommen, dass in einigen Bereichen zusätzliche steuerbare Verbrauchseinrichtungen angeschlossen werden sollen.
Ab dem 1. Januar 2024 treten neue gesetzliche Regelungen (§ 14a EnWG) in Kraft, die die netzorientierte Steuerung von Verbrauchseinrichtungen regeln. Diese gelten für alle Verteilnetzbetreiber und steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Eine Teilnahme ist für alle Neuanlagen verpflichtend.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind
- Wärmepumpen
- Private Ladepunkte für E-Autos (Wallbox)
- Anlagen zur Raumkühlung
- Stromspeicher (im Hinblick auf die Einspeicherung)
mit einer Leistung >4,2 Kilowatt (kW) und einem Anschluss in der Niederspannung.
Bei Bestandsanlagen gibt es aktuell nichts zu tun. Sind vorerst keine umfassenden Änderungen an der Anlage geplant, sind Maßnahmen erst in einigen Jahren nötig.
Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema:
Was beinhalten die neuen Regelungen für Netzkundinnen und Netzkunden?
Droht im Ausnahmefall eine Überlastung des lokalen Stromnetzes, darf der Verteilnetzbetreiber steuerbare Verbrauchseinrichtungen in manchen Netzabschnitten flexibel steuern. Dabei wird die Leistung einzelner Anlagen kurzzeitig reduziert.
Der normale Stromverbrauch im Haushalt ist weiterhin gesichert. Hier darf und wird der Verteilnetzbetreiber nicht eingreifen. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ist zudem eine Mindestleistung in Höhe von 4,2 kW vorgeschrieben. Das bedeutet, dass diese mit entsprechend niedrigerer Leistung weiterlaufen.
Für die Bereitstellung der Flexibilität profitieren Netzkundinnen und Netzkunden von einem reduzierten Netzentgelt.
Das gilt für bestehende Anlagen
- Profitiert die Anlage bereits von der Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG, wird diese erst zum 01.01.2029 in die neue Regelung überführt, sofern die Anlage unter o.g. Verbrauchsgeräte fällt. Dafür hat die Bundesnetzagentur entsprechende Übergangsregelungen geplant.
- Haben Sie bereits eine bestehende Anlage nach § 14a und möchten Sie vor dem 01.01.2029 in die neue Regelung wechseln, nutzen Sie bitte dieses Formular.
- Profitiert die Anlage bisher nicht von einem reduzierten Netzentgelt nach § 14a EnWG, ist sie von den neuen Regelungen ausgenommen. Freiwillig ist ein Wechsel in die neue Regelung möglich. Dazu kontaktieren Sie am besten Ihren Elektroinstallateur.
- Wichtig: Stehen umfassende Änderungen der bestehenden Anlage an, zum Beispiel eine erhebliche Leistungserhöhung oder Einbau zusätzlicher Geräte, ist es möglich, dass die neue Regelung greift. Auch hier ist Ihr Elektroinstallateur der richtige Ansprechpartner.
Das gilt für Neuanlagen
Ihr Installateur meldet die steuerbare Verbrauchseinrichtung über unser Anschlussportal an.
Entsprechend der neuen Regelung haben Sie die Wahl zwischen zwei Tarifsystemen, so genannten Modulen.
Es gilt automatisch das Modul 1, wenn keine aktive Entscheidung getroffen wurde. Die Preise finden Sie über den folgenden Link:
- Modul 1: Pauschale jährliche Netzentgeltreduzierung
Die Anlage ist in Zukunft flexibel steuerbar - dafür gibt es eine jährliche Prämie. - Modul 2: Reduzierung des Arbeitspreises pro Kilowattstunde
Es reduziert sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde für die Energiemenge der steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Es wird ein zusätzlicher Zähler für die Anlage benötigt.
Fragen und Antworten
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