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Der Netznutzungsvertag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der Schleswig-Holstein Netz AG und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie.
Voraussetzung für die Netznutzung ist das Bestehen eines reinen Stromliefervertrages (ohne Netznutzung) zwischen dem Netznutzer und einem oder mehreren Stromlieferanten.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Anschlussnutzung eines letztverbrauchenden Kunden. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben und wird zwischen dem Anschlussnutzer und der Schleswig-Holstein Netz AG geschlossen.
Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers an das Elektrizitätsversorgungsnetz der Schleswig-Holstein Netz AG. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Anschlussnehmer und der Schleswig-Holstein Netz AG geschlossen.
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