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Wallbox, Wärmepumpe, Speicher und Klimaanlage

Denken Sie daran, für Ihre Anmeldung benötigen Sie ein eingetragenes Installateurunternehmen, dass Ihren Antrag annimmt und de Anlage anschließt. Den Fortschritt ihres Antrags sehen Sie direkt im Portal mein.Hausanschluss.

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Ihre Anlage melden Sie einfach online bei uns an. Danach erhalten Sie eine E-Mail mit einem Initialpasswort für unser Portal mein.Hausanschluss. Dort finden Sie Ihre Daten, wichtige Dokumente und können den Status Ihres Antrags verfolgen.

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Direkt nach Ihrem Antrag erhalten Sie Ihre Anschlusszusage: Ihr Installateur kann die Anlage anschließen und beantragt, wenn notwendig, den Zählerwechsel.

Ihr Installateur hat die Anlage fertiggestellt und bei Bedarf einen neuen Zähler eingebaut? Das bestätigt er uns digital mit der sogenannten Fertigmeldung.

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Bitte melden Sie Ihren Speicher innerhalb eines Monats nach Fertigstellung durch den Installateur auf www.marktstammdatenregister.de bei der Bundesnetzagentur an.

Hinweise

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte

  • Alle diese Anlagen sind nach § 19 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung grundsätzlich anmeldepflichtig, da sie über einen längeren Zeitraum eine hohe Leistung beanspruchen.
  • Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 12 kVA müssen zusätzlich durch den Netzbetreiber genehmigt werden.
  • Beauftragen Sie ein eingetragenes Installateursunternehmen - nur diese dürfen Ihre Anlage anmelden, anschließen und in Betrieb nehmen. Dieses prüft auch die Kapazität Ihres Hausanschlusses und beantragt eine Netzanschlussverstärkung, wenn die Kapazität nicht ausreicht. Dies kann zu zusätzlichen Kosten führen.
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG - das sind Speicher, Wärmepumpe, Klimananlage und Wallboxen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW. - müssen von uns als Netzbetreiber steuerbar sein. Bei drohender Überlastung des Netzes reduzieren wir die Leistung solcher Anlagen. Ihre Anlage läuft dann kurzfristig mit weniger Leistung. Als Verbraucher erhalten Sie dafür eine Netzentgeltreduzierung. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Häufig gestellte Fragen