Wallbox, Wärmepumpe, Speicher und Klimaanlage
Denken Sie daran, für Ihre Anmeldung benötigen Sie ein eingetragenes Installateurunternehmen, dass Ihren Antrag annimmt und de Anlage anschließt. Den Fortschritt ihres Antrags sehen Sie direkt im Portal mein.Hausanschluss.
Hinweise
Bitte beachten Sie die folgenden Punkte
- Alle diese Anlagen sind nach § 19 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung grundsätzlich anmeldepflichtig, da sie über einen längeren Zeitraum eine hohe Leistung beanspruchen.
- Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 12 kVA müssen zusätzlich durch den Netzbetreiber genehmigt werden.
- Beauftragen Sie ein eingetragenes Installateursunternehmen - nur diese dürfen Ihre Anlage anmelden, anschließen und in Betrieb nehmen. Dieses prüft auch die Kapazität Ihres Hausanschlusses und beantragt eine Netzanschlussverstärkung, wenn die Kapazität nicht ausreicht. Dies kann zu zusätzlichen Kosten führen.
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG - das sind Speicher, Wärmepumpe, Klimananlage und Wallboxen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW. - müssen von uns als Netzbetreiber steuerbar sein. Bei drohender Überlastung des Netzes reduzieren wir die Leistung solcher Anlagen. Ihre Anlage läuft dann kurzfristig mit weniger Leistung. Als Verbraucher erhalten Sie dafür eine Netzentgeltreduzierung. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.