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EEG 2021: Doppelförderungsverbot bei Stromsteuerbefreiung

Seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 gibt es das Doppelförderungsverbot und die Regelung wird im EEG 2021 fortgeführt. Der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass Anlagenbetreiber für EEG-geförderten Strom zusätzlich von einer Stromsteuerbefreiung profitieren. Bei steuerbefreitem Strom wird die EEG-Vergütung bzw. Marktprämie um die Höhe der Steuerbefreiung gekürzt.

Ob Sie betroffen sind und was Sie tun müssen, entnehmen Sie bitte anliegendem Infoblatt:

 

Gesetzlicher Hintergrund:

 

Informationen: