Fragen und Antworten
Fragen zum Einspeisemanagement
Bei EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung über 25 kW sind technische Einrichtungen zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber erforderlich. Diese Pflicht gilt auch für EEG- und KWK-Anlagen bis 25 kW, die hinter einem Netzanschluss betrieben werden, hinter dem auch mindestens eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG betrieben wird.
Bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 kW, die hinter einem Netzanschluss betrieben werden, hinter dem keine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG betrieben wird, ist entweder die Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt mit dem Netz auf 70 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen oder eine technische Einrichtung zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber erforderlich.
Der Anlagenbetreiber / dessen Elektrofachkraft installiert die technische Einrichtung und prüft sie bei Inbetriebnahme
Nur durch den Einbau einer technischen Einrichtung können Sie sichergehen, dass Ihre Einspeisung weiterhin vergütet wird. Dies schreibt auch das Gesetz vor (§ 52 Abs. 2 EEG).
Alle Einspeisemanagement-Einsätze in unserem Netzgebiet sind auf unserer Internetseite gelistet. Unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ finden Sie eine Tabelle zu aktuellen und abgeschlossenen Maßnahmen, die kennzeichnet, ob ein Einspeisemanagement-Einsatz entschädigungspflichtig ist. Hier werden u. a. für jeden Einspeisemanagement-Einsatz der Zeitraum, die Regelungsstufe und der Hinweis angezeigt, ob der Einsatz entschädigungspflichtig ist. Darüber hinaus ist jede betroffene Einspeiseanlage mit dem dazugehörigen EEG-Anlagenschlüssel aufgeführt.

Wie häufig die Einspeiseleistung einer Anlage reduziert werden muss, ist leider nicht vorauszusehen. Es lassen sich nur Prognosen darüber abgeben, ab welcher Windgeschwindigkeit an den jeweiligen Umspannwerken mit Einspeisemanagement-Einsätzen zu rechnen ist.
Jeder Einspeisemanagement-Einsatz ist auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ aufgeführt. Mithilfe der Suchfunktion über der Spalte „Anlagenschlüssel“ lässt sich nach dem gesuchten Anlagenschlüssel filtern.
Haben Sie sich für unser Gutschriftverfahren entschieden? In diesem Fall prüfen wir, ob bei Ihrer Anlage ein Einspeisemanagement-Einsatz vorlag. Sie erhalten dann eine Abrechnung von uns. Stellen Sie die Rechnungen selbst, empfehlen wir, einmal pro Monat auf unserer Internetseite die Einspeisemanagement-Einsätze einzusehen.
Nutzen Sie gern auch unseren automatischen Benachrichtigungsservice. Melden Sie sich dazu auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ über den Link „RSS-Feed abonnieren“ mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Anlagenschlüssel an. Im Falle einer Einspeisemanagement-Maßnahme erhalten Sie dann eine E-Mail von uns.
Ihr EEG-Anlagenschlüssel ist eine Zahlen- beziehungsweise Buchstabenfolge aus 33 Zeichen beginnend mit einem „E“. Sie finden ihn auf sämtlichen Dokumenten: der EEG-Abrechnung, der Gutschrift und den Vertragsunterlagen.
Fragen zur Entschädigung und zur Abrechnung
Der Betreiber der Anlage erhält eine finanzielle Entschädigung, wenn der Netzbetreiber die Einspeiseleistung wegen eines Netzengpasses reduziert oder aussetzt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Wie bekomme ich meine Entschädigung?“
Sie wenden sich dazu an uns, Ihren Netzbetreiber.
Grundsätzlich gilt: Die Entschädigung umfasst die entgangenen Einnahmen. Dazu kommen noch zusätzliche Aufwendungen, davon abgezogen werden wiederum die ersparten Aufwendungen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Wie wird die Entschädigung ermittelt?“
Bitte senden Sie jede Rechnung (als PDF) einzeln und nur noch ausschließlich per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse:
Rechnung.Entschaedigungsmanagement@sh-netz.com
Rechnungsempfänger ist die:
Bitte schicken Sie uns Ihre Rechnung möglichst kurz nach einem Einspeisemanagement-Einsatz. So können wir Ihre Entschädigung schnell auszahlen. Grundsätzlich können Sie Ihre Rechnung bis zu drei Jahre nach einem Einspeisemanagement-Einsatz bei uns einreichen.
Ja, Sie können die Rechnungen zu einer Monatsrechnung bündeln.
Wichtig: Wenn Sie Ihre Rechnungen monatlich zusammenfassen, denken Sie bitte daran die EEG-Anlagenschlüssel den jeweiligen Einspeisemanagement-Einsätzen zuzuordnen
Nein, die Entschädigung ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
Ihre Lastgangdaten finden Sie, ebenso wie die Vertragsdaten, im Kundenportal.
Fragen zum technischen Verständnis
Nein, entgangener Eigenverbrauch wird grundsätzlich nicht entschädigt.
Der zuständige Netzbetreiber reduziert die Einspeiseleistung, wenn er feststellt, dass eine Störung oder Gefährdung vorliegt. Der zuständige Netzbetreiber kann der Übertragungsnetzbetreiber oder der Verteilnetzbetreiber sein.
Der Befehl kommt über ein Signal, dass unsere Netzleitstelle an die Einspeise-Anlage sendet.
Fragen zur Abrechnungs-ID
Mit der Einführung des neuen Netzleitsystems wird in den Veröffentlichungen des Einspeisemanagements eine Abrechnungs-ID vergeben. Die Anwendung der Abrechnungs-ID dient der Vereinfachung der Berechnung der Ausfallarbeit.
Ja, um die Rechnungsprüfung zu erleichtern, verwenden Sie bitte zukünftig die neue Abrechnungs-ID für Ihre Entschädigungsrechnung. Diese ist einzeilig aufzuführen.
Über das neue Netzleitstellensystems e.BASE wird die Abrechnungs-ID automatisiert bereitgestellt.
Sie wird je EEG-Anlagenschlüssel generiert und hat maximal 45 Zeichen.
Man erkennt diese eindeutig durch das Anhängen eines K mit fortlaufender Nummer je Anlagenschlüssel, an die auslösende Einsatz-ID (Z.B. SHN202010001234_K00001)
Die Abrechnungs-ID finden Sie unter Veröffentlichen - abgeschlossene Maßnahmen.
Nein, zu einer Einsatz-ID können mehrere Abrechnungs-ID gehören. Es kann auch vorkommen, dass, eine Abrechnungs-ID mehrere Einsatz-ID beinhaltet.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die systematische Zusammensetzung der Abrechnungs-ID mit der kalkulatorischen-ID nicht vollendet wird. Daraus erstellt das System den Eintrag „Array“.
Wird ein Einsatz ohne Abrechnungs-ID bereitgestellt, verwenden Sie bitte die Einsatz-ID zur Abrechnung. Die Einsatz-ID soll nur verwendet werden, wenn keine Abrechnungs-ID generiert wird.
Beginn der Abrechnungs-ID: Betroffenheit der Anlage durch die Regelung
Ende der Abrechnungs-ID: Wenn die Anlage wieder ohne Regelungs-Vorgaben des Netzbetreibers in Betrieb ist (100% Signal erhalten)
Ein Wechsel der Entschädigungspflicht, des Anforderers oder des Netzengpasses findet keine Berücksichtigung. Sie wird unabhängig von der Einsatz-ID gebildet.
Fragen zu gesetzlichen Vorgaben
Die Schleswig-Holstein-Netz AG darf Anlagen in ihrem Netz regeln. Dies dient der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitäts-Versorgungssystems. Diese Eingriffe in den Betrieb des Netzes gewährleisten, dass vorrangig Strom aus erneuerbaren Energien bezogen wird.
Weitere Details hierzu finden Sie in § 14 EEG 2017.
EEG- oder KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 kW benötigen eine spezielle technische Einrichtung. Mit dieser kann die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduziert werden. Diese Pflicht gilt auch für EEG- und KWK-Anlagen bis 25 kW, die hinter einem Netzanschluss betrieben werden, hinter dem auch mindestens eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG betrieben wird.
Weitere Details hierzu finden Sie in § 9 EEG 2021.
Anlagenbetreiber erhalten eine finanzielle Entschädigung, wenn der Netzbetreiber die Einspeiseleistung wegen eines Netzengpasses reduziert oder aussetzt. Die Entschädigung umfasst die entgangenen Einnahmen. Hinzu kommen noch zusätzliche Aufwendungen, von denen wiederum die Einsparungen abgezogen werden.
Weitere Details hierzu finden Sie in § 15 EEG 2017.
Einspeiser-Hotline
Tel. 041 06-6 48 90 90
Unsere Datenschutzhinweise zu einer möglichen Aufzeichnung von Telefongesprächen, sofern Sie dem zugestimmt haben, finden Sie hier.