Zählerwechsel auf Wunsch für Marktpartner
Hinweis für Privatkunden: Sie möchten einen Zählerwechsel auf Wunsch beauftragen? Diesen beantragen Sie bitte hier. Über den hier dargestellten Prozess können ausschließlich Marktpartner einen Zählerwechsel auf Wunsch für ihre Kunden beantragen.
Sie sind unser Marktpartner und wollen für Ihre Kunden ein iMsys oder eine mME beantragen?
Das Angebot zum Wechsel des bestehenden Zählers auf ein intelligentes Messsystem ist derzeit nur für folgende Kundengruppen nutzbar:
- Bezugskunden mit einem Verbrauch ≤ 100.000 kWh/a
- Einspeiser mit einer Anlagenleistung > 1 ≤ 25 kWp
Bei folgenden Konstellationen schließen wir derzeit aus technischen Gründen den Wechsel auf ein intelligentes Messsystem aus:
- Anlagen, die unter die §14a EnWG-Regelung (Wärmepumpen, Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher) fallen
- Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist
- Anlagen, in denen die beantragte Zählerart bereits verbaut ist
- Messstellenbetrieb, der von einem anderen Anbieter durchgeführt wird
- Marktpartner haben die Möglichkeit, für ihre Kunden ein iMsys oder eine mME zu beantragen. Voraussetzung ist, dass die Kunden ihnen hierfür ausdrücklich ihre schriftliche Zustimmung erteilt haben.
- Zur Antragserteilung füllen Sie unser Antragsformular aus und schicken es bitte an das Postfach „zak_auftragsannahme@eon.com“. Über ein Antragsformular können mehrere Anträge gleichzeitig übermittelt werden.
- Es wird je Woche nur ein Antragsformular angenommen.
- Geben Sie im Antragsformular bitte unbedingt an, ob Sie ein iMsys oder eine mME beantragen wollen und in welchem Netzgebiet der Antrag ausgeführt werden soll. Teilen Sie uns bitte auch mit, welcher Marktpartner der Antragssteller ist.
- Bitte beachten Sie, dass durch die Übermittlung des Antragsformulars sofort ein verbindlicher Auftrag entsteht. Bei erfolgreicher Durchführung des Auftrags kommen auf den Antragssteller einmalig Mehrkosten zu. Die Preise entnehmen Sie unserem aktuell gültigen Preisblatt.
Auszug aus dem Preisblatt
Preis je Messlokation
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netto € |
brutto ¹ € |
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Zählerwechsel auf Wunsch mME | 96,64 | 115,00 |
Zählerwechsel auf Wunsch iMSys bis 31.12.2024 | ||
Verbrauch ² über 6.000 kWh/a bis einschließlich 100.000 kWh/a |
96,64 | 115,00 |
Einspeiser über 7 kW bis einschließlich 25 kW |
96,64 | 115,00 |
Verbrauch ² über 3.000 kWh/a bis einschließlich 6.000 kWh/a |
441,18 | 525,00 |
Einspeiser bis einschließlich 7 kW |
441,18 | 525,00 |
Verbrauch ² bis einschließlich 3.000 kWh/a |
672,27 | 800,00 |
¹ inkl. 19 % Umsatzsteuer
² Durchschnittsjahresverbrauch der letzten 3 Jahre
Stand 1.1.2024
- Für den Messstellenbetrieb stellen wir dem Anschlussnutzer entsprechend seinem jährlichen Verbrauch oder seiner Erzeugungsleistung einen jährlichen Betrag gemäß unserem gültigen Preisblatt in Rechnung. Dies finden Sie unter: www.sh-netz.com/messstellenbetrieb. Durch die Nutzung der modernen Messeinrichtung, bzw. des intelligenten Messsystems kommt ein Vertrag zwischen dem Anschlussnutzer und uns gemäß § 9 Abs.3 Messstellenbetriebsgesetz zustande. Die genauen Bedingungen und Vertragsinhalte stellen wir Ihnen ebenfalls auf unserer Internetseite unter www.sh-netz.com/messstellenbetrieb zur Verfügung. Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass die Messstelle des Anschlussnutzers noch nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, einen vorzeitigen Einbau der modernen Messeinrichtung oder des intelligenten Messsystems vorzunehmen.
- Der Auftrag wird nach der Antragsannahme in der Regel innerhalb von drei Monaten durchgeführt.
- In Ausnahmefällen kann es während der Durchführung eines Auftrags zu einem Auftragsabbruch kommen, z.B. bei technischer Unmöglichkeit oder Zutrittsverweigerung. In diesen Fällen werden die einmaligen Mehrkosten nicht berechnet.
- Beim Abbruch eines iMsys Auftrags aufgrund des fehlenden Mobilfunk-Empfangs wird ein Basiszähler montiert.
- Alle von uns eingesetzten Zähler genügen den gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können wir nicht berücksichtigen.
- Für Fragen zu Ihren Anträgen können Sie uns über das Postfach „EGS_ZaK_Clearing@eon.com“ erreichen.