Nachtspeicherheizgeräte abklemmen und entsorgen
Hallo Mitarbeiter bei SH-Netz,
ich möchte im Zuständigkeitsbereich des Amt Oldenburg in Holstein -Land Nachtspeicherheizgeräte abklemmen und entsorgen lassen.
Was genau muss dabei in Bezug auf die Stromnetzversorgung beachtet bzw. getan werden und von wem?
Genügt das Abklemmen der Heizgeräte oder muss auch der vorhandene separate NT-Stromzähler für den Heizstrom ausgebaut werden? Falls nein, fällt dann weiterhin die Grundgebühr für diesen Zähler an?
Für eine Antwort herzlichen Dank bereits jetzt.
Frohe Weihnachten!!
Mit freundlichem Gruß
Manfred Girschke
ich möchte im Zuständigkeitsbereich des Amt Oldenburg in Holstein -Land Nachtspeicherheizgeräte abklemmen und entsorgen lassen.
Was genau muss dabei in Bezug auf die Stromnetzversorgung beachtet bzw. getan werden und von wem?
Genügt das Abklemmen der Heizgeräte oder muss auch der vorhandene separate NT-Stromzähler für den Heizstrom ausgebaut werden? Falls nein, fällt dann weiterhin die Grundgebühr für diesen Zähler an?
Für eine Antwort herzlichen Dank bereits jetzt.
Frohe Weihnachten!!
Mit freundlichem Gruß
Manfred Girschke