Auf dieser Seite erfahren Sie näheres zu unserem Pilotverfahren zur Zuteilung von Netzanschlusskapazitäten für Bezugskunden größer 1.000 kW und Batteriespeicher größer 300 kW
Startseite Energie anschließen Gewerbe und Industrie Neues Zuteilungsverfahren für Netzanschlusskapazitäten
Der Zeitpunkt Ihrer Antragstellung innerhalb des Antragszeitraumes hat keinen Einfluss auf die Zuteilung. Entscheidend sind die Angaben zu Ihrem Vorhaben und die Einhaltung der Verfahrensanforderungen. Alle Anträge werden in halbjährlichen Zyklen gesammelt und anhand transparenter Kriterien in eine Priorisierungsreihenfolge gebracht. Die netztechnische Prüfung erfolgt anschließend entlang dieser Priorisierung. Die Bewertung erfolgt nach klar definierten und nachvollziehbaren Kriterien, beispielsweise dem Reifegrad des Vorhabens. Alle Antragsteller erhalten nach Abschluss des Verfahrens eine verbindliche Rückmeldung darüber, ob Ihnen Kapazität zugeteilt werden konnte. Eine Realisierungskaution dient dazu, dass Kapazitätsanfragen nur für ernsthaft geplante Vorhaben gestellt werden. Eine automatische Übernahme der Antragsdaten findet nicht statt.
Betroffene Vorhaben können ab dem 12.10.2026 nicht mehr über das Netzanschlussportal eingereicht werden. Prüfen Sie im neuen Antragsportal (ab 12.10.2026 verfügbar) die verfügbaren Bezugskapazitäten im Netzgebiet. Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag im Bewerbungsfenster ein. Hinterlegen Sie die Realisierungskaution. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden alle eingegangenen Anträge anhand der festgelegten Kriterien geprüft und priorisiert. Für vollständige Anträge erfolgt anschließend die technische Bewertung im Rahmen der Netzverträglichkeitsprüfung. Am 15.03.2027 bekommen Sie zu Ihrem Antrag eine Rückmeldung. Bis zum 10.05.2027 bekommen Sie Ihre Realisierungskaution rückerstattet. Kunden mit zugeteilter Kapazität werden in den Netzanschlussprozess überführt.