Allgemeine Bedingungen für den Netzzugang / Kooperationsvereinbarung (KOV)
Durch die Rechtsverordnung ist die Bundesregierung dazu ermächtigt, die allgemeinen Bedingungen für einen Netzanschluss und dessen Nutzung bei den an das Niederdrucknetz angeschlossenen Letztverbrauchern entsprechend festzusetzen.