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Musterverträge für Ladepunktbetreiber (LPB)

Der Ladepunktbetreiber betreibt mindestens einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt im Sinne der Ladesäulenverordnung zur Versorgung von Elektromobilen mit elektrischer Energie. Damit ist er Letztverbraucher im Sinne des EnWG.

Gemäß des BNetzA Beschlusses vom 21.12.2020 (BK6-20-160) erhalten Ladepunktbetreiber über die NZR-EMob die Möglichkeit, einer bilanziellen ladevorgangsscharfen Energiemengenzuordnung. 

Hier finden Sie die „Zusatzrahmenvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom– Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität“.

Zusatzrahmenvereinbarung

Hier finden Sie die Zusatzrahmenvereinbarung (Stand vom 26.04.2022) zum Netznutzungsvertrag – Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität.

Netznutzungsvertrag Strom (Lieferanten)

Die Unterlagen zum Netznutzungsvertrag für Lieferanten finden Sie hier.

Netznutzungsvertrag Strom (Letztverbraucher)

Die Unterlagen zum Netznutzungsvertrag für Kunden finden Sie hier.

Fragen und Antworten zum Vertrag