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Informationen rund um den § 6 EEG

Finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen

Um die Akzeptanz von Windenergie-Vorhaben und PV-Freiflächenanlagen zu erhöhen, wurde die Möglichkeit einer finanziellen Teilhabe für Kommunen an den Erträgen von Wind- und PV-Freiflächenanlagen geschaffen (§ 6 EEG). Dabei können die Betreiber von Anlagen den Gemeinden, die entweder im Umkreis von 2,5 km der Windanlage liegen oder auf deren Boden eine Freiflächenanlage errichtet wurde, Beträge von 0,2 Cent pro kWh (ohne Umsatzsteuer) eingespeiste Strommenge anbieten.

Portal zur Einreichung von Unterlagen

Um die Erstattung der Kommunalen Beteiligung zu beantragen, stellen wir Ihnen ein Portal zur Verfügung. Das Portal ist derzeit nicht erreichbar und wird voraussichtlich im November 2025 wieder für Ihre Nutzung freigeschaltet.

Bei Fragen können Sie sich gern an kommunale-beteiligung@sh-netz.com wenden.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick