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Informationen rund um den § 6 EEG

Finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen

Um die Akzeptanz von Windenergie-Vorhaben und PV-Freiflächenanlagen zu erhöhen, wurde die Möglichkeit einer finanziellen Teilhabe für Kommunen an den Erträgen von Wind- und PV-Freiflächenanlagen geschaffen (§ 6 EEG). Dabei können die Betreiber von Anlagen den Gemeinden, die entweder im Umkreis von 2,5 km der Windanlage liegen oder auf deren Boden eine Freiflächenanlage errichtet wurde, Beträge von 0,2 Cent pro kWh (ohne Umsatzsteuer) eingespeiste Strommenge anbieten.

Portal zur Einreichung von Unterlagen

Um die Erstattung der Kommunalen Beteiligung zu beantragen, stellen wir Ihnen ein Portal zur Verfügung. Den Zugangslink zum Portal finden Sie hier.

Die entsprechenden Zugangsdaten zum Portal haben die zu den EEG-Anlagen hinterlegten Geschäftspartner postalisch erhalten.

Tipp: Nutzen Sie bei Bedarf unsere ausführliche "Schritt für Schritt"-Bedienungsanleitung.

Weitere Informationen zum Portal entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Punkt „Wie kann ich die erforderlichen Nachweise bei der SH-Netz einreichen?“

Bei Fragen können Sie sich gern an kommunale-beteiligung@sh-netz.com wenden.

 

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick