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Marktstammdatenregister (MaStR)

Seite Juli 2017 müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen sowie Speicher im Marktstammdatenregister (MaStR) bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen und ist eine Voraussetzung für Ihre Vergütung.

MaStR - Ausfüllhilfe für Neuanlagen

Um Sie bei der Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) zu unterstützen, stellen wir Ihnen eine Ausfüllhilfe für das MaStR in Ihrem Kundenportal zur Verfügung.

Wann finden Sie die Ausfüllhilfe im mein.Hausanschlussportal?
Sobald die Fertigmeldung Ihrer Anlage durch Ihren Installateur bei uns eingegangen ist und wir Ihre technischen Daten geprüft haben, informieren wir Sie per E-Mail.

Die Ausfüllhilfe finden Sie für Vorgänge mit Fertigmeldung ab dem 13. Juni 2025.

Unsere Empfehlung: Tragen Sie spätestens nach der Fertigmeldung die Daten zeitnah und vollständig ein. Danach können Sie die erste Ausfüllhilfe für die Registrierung Ihrer Anlage im MaStR nutzen.

Mit der Ausfüllhilfe zeigen wir Ihnen,

  1. Ihren Weg ins MaStR der Bundesnetzagentur, 
  2. wie Sie sich als Betreiber registrieren
  3. und wie Sie die Daten Ihrer Anlage richtig eintragen. 

Sie brauchen nichts weiter vorbereiten: Wir helfen bei der Orientierung und liefern Ihnen die technischen Daten für Ihre Eingaben, die wir aus der Fertigmeldung erhalten haben.

Gut zu wissen

Sie sind persönlich zur Registrierung Ihrer Einspeiseanlage und/oder Ihres Speichers verpflichtet - wir helfen Ihnen damit es auf Anhieb funktioniert! Nehmen Sie sich etwa 15 Minuten Zeit, um alles in Ruhe zu erledigen.