Batteriespeicher
Stromspeicher in der Niederspannung
Die so genannten Heimspeicher können über das Onlineportal mein.Hausanschluss gemeldet werden. Nehmen Sie dafür die Unterstützung eines Unternehmens aus unserem Installateurs-Verzeichnis wahr. Sie sind selbst Installateur? Dann nutzen Sie gerne mein.Auftragsportal.
Bitte denken Sie auch an die Meldung im Marktstammdatenregister.
Stromspeicher in Mittel- und Hochspannung
Für die Anmeldung eines Großspeichers senden Sie bitte an eine E-Mail mit Ihren Unterlagen an eeg-hochspannung@sh-netz.com. Sobald die Anmeldung über mein.Hausanschluss verfügbar ist, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Die vollständigen Anmeldeunterlagen umfassen
- Formulare E.1., E.2 & E.8 (für Mittelspannung ) bzw. E.1., E.2. & E.6 (für Hochspannung) inkl. der Daten für Speicher
- Lageplan (inkl. Angaben zu Flur und Grundstücksgrenze) mit Grundriss- bzw. Draufsicht der Kundenanlage
- Vollmacht des Grundstückeigentümers bzw. einen Vertrag
- Einheitenzertifikate des Speichers (ZEREZ ID)
- Formular zur Funktionsbeschreibung des Speichers (Mittelspannung/Hochspannung)
- Planung- und Genehmigungsstatus*
- SLD (Single Line Diagramm)
*als Nachweis hierfür können z.B. eingereicht werden:
- Aufstellungsbeschluss F / B-Plan
- Eingangsbestätigung vom Bauamt zum vollständigen Baugenehmigungsantrag
- Positiver Bauvorbescheid
- Satzungsbeschluss oder Baugenehmigung
Ablauf der Anfragenbearbeitung
Unverbindliche Netzverträglichkeitsprüfung
Nach Erhalt der vollständigen Dokumente führen wir eine unverbindliche Netzverträglichkeitsprüfung durch, in der Sie anschließend ein Ergebnis über die grundsätzliche Machbarkeit und Rahmenbedingungen genannt bekommen.
Hierbei handelt es sich um eine Tagesaussage. Das tatsächliche Ergebnis kann sich bis zum Reservierungszeitpunkt aufgrund anderer Anfragen im Netz ändern
Verbindliche Netzverträglichkeitsprüfung mit Leistungsreservierung
Wollen Sie Ihr Vorhaben weiterhin umsetzen, führen wir bei Vorlage der notwendigen Planungs- und Genehmigungsreife die Netzverträglichkeitsprüfung (unter den dann geltenden Bedingungen) erneut durch und Sie erhalten anschließend eine verbindliche Netzverträglichkeitsprüfung von uns.
Als Planung- und Genehmigungsreife sind vorzulegen:
- Positiver Bauvorbescheid
- Satzungsbeschluss oder Baugenehmigung
Netzanschlussvertrag
Erst nach der verbindlichen Reservierung können Sie ein Angebot / Netzanschlussvertrag beauftragen, welches/r die Ausgestaltung (zeitlich sowie technisch) und Kosten für den Netzanschluss enthält.
- Baugenehmigung
Realisierung
Nach Abschluss des Netzanschlussvertrages übernimmt unsere Projektleitung die weitere Detailabstimmung mit Ihnen.
Stand der Informationen
Diese Informationen entsprechen dem aktuellen Vorgehen mit Stand 05.02.2025. Abweichende technische, rechtliche oder regulatorische Vorgaben führen zu einer Änderung des Vorgehens.