Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre auf Basis des Datenstandes zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Nach der Feststellung zum 1. Juli 2015, erfolgte die nunmehr fünfte Feststellung für das Netzgebiet der Schleswig-Holstein Netz AG zum 1. Juli 2018. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Gültigkeitszeitraum der Feststellung zum 1. Juli 2018 ist der Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021.
Entsprechend der oben genannten Vorgaben erfolgt in den Gemeinde-/Stadtgebieten gebiet Dänischenhagen und Strande die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die Stadtwerke Kiel AG, sodass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.
Grundversorger für die folgenden Gemeinde-/Stadtgebiete sind die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH: Arpsdorf, Aukrug, Bissee, Böhnhusen, Bönebüttel, Boostedt, Brügge, Dätgen, Ehndorf, Gnutz, Groß Kummerfeld, Großenaspe, Großharrie, Hardebek, Hasenkrug, Krogaspe, Latendorf, Loop, Mühbrook, Negenharrie, Neumünster, Padenstedt, Schönbek, Schönhorst, Schülp b. Nortorf, Tasdorf, Techelsdorf, Timmaspe, Wasbek, Wattenbek.
Grundversorger für die folgenden Gemeinde-/Stadtgebiete ist die Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH:
Bevern, Bokholt-Hanredder.
Grundversorger für die Gemeinde Gröde sind die Stadtwerke Heide GmbH.
Grundversorger für die folgenden Gemeinde-/Stadtgebiete sind die Vereinigte Stadtwerke GmbH:
Grambek, Walksfelde, Ziethen
In den übrigen Gemeinde-/Stadtgebieten des Netzgebietes der Schleswig-Holstein Netz AG erfolgt die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die E.ON Energie Deutschland GmbH, sodass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.
Für Rückfragen und weitere Informationen in diesem Zusammenhang, wenden Sie sich bitte an:
Schleswig-Holstein Netz AG
Schleswag-HeinGas-Platz 1
25451 Quickborn
Kontaktdaten Grundversorger
E.ON Energie Deutschland GmbH
Kühnehöfe 1-5
22761 Hamburg
Stadtwerke Neumünster
Bismarckstraße 51
24534 Neumünster
Stadtwerke Kiel AG
Holstenstraße 66-68
24103 Kiel
Stadtwerken Barmstedt
Am Markt 1
25355 Barmstedt
Vereinigte Stadtwerke GmbH
Schweriner Straße 90
23909 Ratzeburg
Stadtwerke Heide GmbH
Hinrich-Schmidt-Straße 16
25746 Heide
Entsprechend der oben genannten Vorgaben erfolgt in den Gemeindegebieten Bokholt-Hanredder und Lutzhorn, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH, sodass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.
In den Gemeindegebieten Dänischenhagen und Strande erfolgt die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die Stadtwerke Kiel GmbH, sodass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.
In den Gemeindegebieten Winseldorf, Krempermoor, Kronsmoor, Münsterdorf, Oldenborstel, Oldendorf und Schlotfeld erfolgt die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die Stadtwerke Itzehoe GmbH, sodass diese für die nächsten drei Kalenderjahre ebenso als Grundversorger festgestellt wird.
Grundversorger für die folgenden Gemeinde-/Stadtgebiete sind die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH: Arpsdorf, Aukrug, Borgdorf-Seedorf, Borstel, Dätgen, Ehndorf, Gnutz, Groß Kummerfeld, Hardebek, Hasenkrug, Krogaspe, Loop, Neumünster, Padenstedt, Schülp b. Nortorf, Tasdorf, Timmaspe und Wasbek.
Grundversorger für die folgenden Gemeinde-/Stadtgebiete sind die Gemeindewerke Hohenwestedt GmbH: Grauel und Rade b. Hohenwestedt.
In den übrigen Gemeinde-/Stadtgebieten des Netzgebietes der Schleswig-Holstein Netz AG erfolgt die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die E.ON Energie Deutschland GmbH, sodass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.
Für Rückfragen und weitere Informationen in diesem Zusammenhang, wenden Sie sich bitte an:
Schleswig-Holstein Netz AG
Schleswag-HeinGas-Platz 1
25451 Quickborn
Kontaktdaten Grundversorger
E.ON Energie Deutschland GmbH
Kühnehöfe 1-5
22761 Hamburg
Stadtwerke Itzehoe GmbH
Gasstraße 18
25524 Itzehoe
Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH
Bahnhofstraße 27
25355 Barmstedt
Stadtwerke Neumünster
Bismarckstraße 51
24534 Neumünster
Stadtwerke Kiel AG
Holstenstraße 66-68
24103 Kiel
Gemeindewerke Hohenwestedt GmbH
Am Gaswerk 8
24594 Hohenwestedt