
Die Netzentgelte der Schleswig-Holstein Netz AG
Die Bundesnetzagentur legt zu Beginn jeder Regulierungsperiode auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) jährliche Erlösobergrenzen für jedes Gasnetz fest. Die jährlichen Erlöse sind maßgeblich für die Bildung der Netzentgelte, die für die Nutzung des Gasnetzes zu zahlen sind. Netzbetreiber sind verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe. Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 4 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt zum
1. Januar eines Kalenderjahres.
Nach § 6 Ziff. 6 der Kooperationsvereinbarung in der Fassung vom 12. August 2022 (KOV XIII.1) müssen Verteilernetzbetreiber, die direkt einem marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber nachgelagert sind und selbst nachgelagerte Verteilernetzbetreiber haben, spätestens bis zum 06. Oktober über ihre Entgelte für das folgende Kalenderjahr informieren. Die ab dem 01.01.2024 geltenden Netzentgelte konnten noch nicht abschließend ermittelt werden. Die Netzentgelte sind daher als vorläufig gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zu betrachten. Änderungen können sich insbesondere aus noch ausstehenden Bescheiden der Bundesnetzagentur, einer möglichen weiteren Anpassung der vorgelagerten Netzentgelte sowie behördlichen und regulatorischen Vorgaben ergeben. Die tatsächlich ab dem 01.01.2024 geltenden Netzentgelte werden wir gemäß KOV XIII.1 bis zum 12. Dezember 2023 veröffentlichen.
Gemäß § 4 Abs. 3 und 4 ARegV hat die Schleswig-Holstein Netz AG mit Wirkung zum 01.01.2023 ihre Netzentgelte angepasst.
Ab dem Jahr 2018 gelten die Netzentgelte für das einheitliche Netzgebiet der Schleswig-Holstein Netz AG, welches aus der Zusammenführung der bisherigen Netzgebiete Schleswig-Holstein/Nord-Niedersachen und Neumünster und Umland entstanden ist.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des CORONA-Konjunkturpaketes der Bundesregierung die Umsatzsteuer für Leistungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 auf 16% gesenkt wurde.
Infolge der Veränderung des Mehrwertsteuersatzes für Leistungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 kommen im Kalenderjahr 2020 zwei Preisblätter zur Anwendung.
Netzgebiet Schleswig-Holstein/Nord Niedersachsen
Schleswig-Holstein/Nord Niedersachsen ohne die Stadt Neumünster und ohne die Gemeinden Arpsdorf, Aukrug, Borgdorf-Seedorf, Ehndorf, Dätgen, Dosenmoor (Ortsteil von Bordesholm), Gnutz, Hardebek, Hasenkrug, Krogaspe, Loop, Padenstedt, Schülp bei Nortorf, Tasdorf, Timmaspe und Wasbek.
- Netzentgelte Gas Netzgebiet Schleswig-Holstein ab dem 01.01.2017 / PDF (160 KB)
- Entgelte für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung (gültig ab 01.01.2017) / PDF (80 KB)
- Netzentgelte Gas Netzgebiet Schleswig-Holstein ab dem 01.01.2016 / PDF (94 KB)
- Entgelte für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung (gültig ab 01.01.2016) / PDF (54 KB)
- Netzentgelte Gas Netzgebiet Schleswig-Holstein ab dem 01.01.2015 / PDF (94 KB)
- Netzentgelte Gas Netzgebiet Schleswig-Holstein ab 01.01.2014 / PDF (79 KB)
- Netzentgelte Gas Netzgebiet Schleswig-Holstein ab 01.01.2013 / PDF (79 KB)
- Netzentgelte Gas Netzgebiet Schleswig-Holstein / Nord Niedersachsen ab 01.01.2012 / PDF (42 KB)
- Netzentgelte Gas Netzgebiet Schleswig-Holstein / Nord Niedersachsen ab 01.01.2011 / PDF (46 KB)
- Netzentgelte Gas ab 01.01.2010 / PDF (40 KB)
Netzgebiet Neumünster und Umland
Stadt Neumünster und die Gemeinden Arpsdorf, Aukrug, Borgdorf - Seedorf, Ehndorf, Dätgen, Dosenmoor (Ortsteil von Bordesholm), Gnutz, Hardebek, Hasenkrug, Krogaspe, Loop, Padenstedt, Schülp bei Nortorf, Tasdorf, Timmaspe und Wasbek.
- Netzentgelte Gas Netzgebiet Neumünster und Umland ab dem 01.01.2017 / PDF (180 KB)
- Entgelte für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung (gültig ab 01.01.2017) / PDF (80 KB)
- Netzentgelte Gas Netzgebiet Neumünster und Umland ab dem 01.01.2016 / PDF (95 KB)
- Entgelte für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung (gültig ab 01.01.2016) / PDF (54 KB)
- Netzentgelte Gas Netzgebiet Neumünster und Umland ab dem 01.01.2015 / PDF (95 KB)
- Netzentgelte Gas Netzgebiet Neumünster und Umland ab 01.01.2014 / PDF (97 KB)
- Netzentgelte Gas Netzgebiet Neumünster und Umland ab 01.01.2013 / PDF (119 KB)
- Netzentgelte Gas Netzgebiet Neumünster und Umland ab 01.01.2012 / PDF (51 KB)
- Netzentgelte Gas Netzgebiet Neumünster und Umland ab 01.01.2011 / PDF (43 KB)
Netzentgelte im Netzgebiet Neumünster vor dem 01.01.2011
Abweichend von den genehmigten Entgelten wurden individuelle Netzentgelte gemäß § 20 (2) GasNEV vereinbart.
Die Schleswig-Holstein Netz AG bzw. ihre Vorgängerunternehmen verwenden seit 01.10.2008 gemäß § 12 Netzzugangsbedingungen die vom Bilanzkreisnetzbetreiber veröffentlichten mittleren Ausgleichsenergiepreise für die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen.
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem zwischen der Gemeinde, in der sich die Entnahmestelle befindet, und der Schleswig-Holstein Netz AG geschlossenen Konzessionsvertrag in Verbindung mit der Konzessionsabgabenverordnung.
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Tel. 0 41 06-6 48 90 90
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