Die Ausfallarbeit ist die Differenz zwischen der theoretischen Einspeisung und dem Wert der Leistungslimitierung.
Wie die Ausfallarbeit ermittelt wird, hängt von dem Bilanzierungsmodell der Steuerbaren Ressource (SR) und der gewählten Abrechnungsvariante der ihr zugeordneten Stromerzeugungsanlage (Technische Ressource – TR) ab, die uns Ihr Einsatzverantwortlicher (EIV) im Rahmen der Stammdatenmeldung über RAIDA übermittelt hat.
Nach einer Redispatch-Maßnahme ermitteln und stimmen Ihr Betreiber der technischen Ressource (BTR) und wir als Ihr Anschlussnetzbetreiber (ANB) die abrechnungsrelevante Ausfallarbeit über die Marktkommunikation gemäß den Anlagen 1 und 2 der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-20-059 im Rahmen des EDIFACT-Formats und der definierten Fristen ab.
- Sofern als Bilanzierungsmodell das Prognosemodell zugeordnet ist, ermittelt der ANB die abrechnungsrelevante Ausfallarbeit und übermittelt sie im Erstaufschlag dem BTR zur Abstimmung.
- Im Planwertmodell erfolgt die Ermittlung der abrechnungsrelevanten Ausfallarbeit durch den BTR und wird dem ANB zur Abstimmung übermittelt.
Bitte beachten Sie:
Wenn im Prognosemodell keine Einigung über die abrechnungsrelevante Ausfallarbeit innerhalb der definierten Frist zwischen Betreiber der Technischen Ressource (BTR) und uns als Anschlussnetzbetreiber (ANB) erfolgt ist, wird die von uns ermittelte Ausfallarbeit für die Ermittlung und Abrechnung des finanziellen Ausgleichs herangezogen und ausgezahlt. Gleiches gilt für das Planwertmodell, wenn der Fahrplananteil der TR am Fahrplan der Steuerbaren Ressource (SR) vorliegt.