FAQ - Häufige Fragen zum Kundenportal
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Login.
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben und ein neues Passwort benötigen, gehen Sie wie folgt vor:
Auf der Login-Seite zum Kundenportal klicken Sie auf den Link „Passwort vergessen“. Dann öffnet sich eine neue Seite, auf der Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse eingeben.
Danach erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link. Wenn Sie auf diesen Link klicken, kommen Sie zu einer neuen Seite und können dort dann ein neues Passwort vergeben.
In Ihrem Kundenportal können Sie sich ganz bequem mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort, welches Sie bei der Registrierung vergeben haben, anmelden.
Die Registrierung in Ihrem Kundenportal ist ganz einfach und schnell erledigt. Über den Button "Jetzt registrieren" öffnet sich ein Formular zum Ausfüllen. Folgende Daten werden dazu benötigt: Vertragskontonummer, Geschäftspartnernummer, eine E-Mail-Adresse und ein Passwort. Die Einwilligung zur Datenschutzerklärung ist für die Registrierung zwingend notwendig. Diese können Sie aber zu jeder Zeit widerrufen.
Hier geht es direkt zur Registrierung für Ihr Kundenportal.
Sie finden Ihr Kundenportal auf unserer Homepage www.sh-netz.com unter Energie-Service > Kundenportal
Bitte achten Sie bei der Registrierung in Ihrem Kundenportal darauf, dass Sie die 12-stellige SH Netz-Vertragskontonummer verwenden und nicht die Ihres Energieanbieter. Falls Sie diese Nummer aus einem Dokument rauskopieren, achten Sie dabei, dass keine Leerzeichen mit kopiert werden.
Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten haben, können Sie uns in der Service Community Ihre Frage stellen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Sie haben Probleme mit der Anmeldung in Ihrem Kundenportal? Verwenden Sie bitte den aktuellsten Browser und aktivieren Sie bitte die Cookies von Drittanbietern. Diese Option finden Sie unter Extras> Einstellungen>Datenschutz>Chronik>Cookies akzeptieren.
Bei der Passwortvergabe müssen Sie folgende Regeln beachten:
- Das Passwort muss mindestens acht Stellen haben und sich aus Buchstaben und Ziffern zusammensetzen
- Die Buchstaben müssen mind. einen Groß- und einen Kleinbuchstaben enthalten
- Es muss mindestens eine Ziffer vorhanden sein
- Sie dürfen nicht Ihren Vor- oder Nachnamen als Passwort verwenden
- Das Passwort muss sich von den letzten 10 Passwörtern für das Kundenportal unterscheiden
- Ein Zeichen darf nicht zu oft im Passwort enthalten sein (max. 50 Prozent)
- Keine Umlaute oder Sonderzeichen
Ihre Gastzugangsdaten finden Sie auf der Ablesekarte, geben Sie ID und Passwort ein und übermitteln Sie uns hier Ihren Zählerstand ohne Registrierung.
Die Zählerstandserfassung als Gast finden Sie auf unserer Website im Footerbereich.
Ist unser Kundenportal aufgrund einer Wartung einmal nicht erreichbar, wird Ihnen der Zeitraum der Wartung mitgeteilt und danach ist das Portal wieder erreichbar. Bei einer Störung versuchen Sie es einfach nach ein paar Stunden noch einmal.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Account.
Um die E-Mail-Adresse für Ihren Kundenportal-Account zu ändern, melden Sie sich im Kundenportal an und klicken im Menüpunkt „Meine persönlichen Daten“ auf den Reiter „Zugangsdaten“ -> „Bearbeiten“
Bitte achten Sie auf eine korrekte Schreibweise Ihrer E-Mail-Adresse, wenn sie diese ändern. Sie erhalten von uns nach erfolgter Änderung eine Bestätigungs-Mail. Sollte diese nicht ankommen, haben sie möglicherweise die E-Mail-Adresse nicht korrekt eingegeben. Dann wiederholen Sie diesen Vorgang. Solange Sie die Bestätigungs-Mail nicht validieren, wird Ihnen die bisherige E-Mail-Adresse angezeigt.
Sie können im Kundenportal im Menüpunkt "Meine Accountdaten" Ihren Namen, der im Kundenportal erscheint ändern.
Bitte beachten Sie dabei, dass diese Änderung nur für das Kundenportal gilt und wir die Namensänderung nicht in unser System übernehmen
Bei jedem Umzug oder Anbieterwechsel erhalten Sie zur Abgrenzung der Vertragszeiträume eine neue Geschäftspartnernummer und Vertragskontonummer von uns.
Um einer Registrierung falscher Verträge vorzubeugen und so den Datenschutz sicherzustellen, werden diese neuen Verträge nicht automatisch zu Ihrem Account hinzugefügt.
Möchten Sie Ihren neuen Vertrag ebenfalls im Kundenportal verwalten, können Sie diesen über die Funktion "Vertragskonto hinzufügen" zu Ihrem bestehenden Account registrieren. Dazu benötigen Sie Ihre aktuelle Geschäftspartnernummer und Vertragskontonummer. Liegen Ihnen diese neuen Kundennummern noch nicht vor, ist unser Kundenservice gern für Sie da und sendet Ihnen die notwendigen Daten zu. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit unserem Kundenservice auf.
Im Kundenportal haben Sie die Möglichkeit Ihre Korrespondenz auf Online umzustellen.
Nach erfolgreicher Registrierung öffnet sich ein Fenster, Sie haben damit die Möglichkeit Ihre gesamte Korrespondenz mit nur einem Klick umzustellen.
Selbstverständlich können Sie die Korrespondenz auch manuell und individuell für jede Vertragskontonummer unter dem Menüpunkt „Meine Daten“ -> „Kommunikation“ -> „Nachrichten“ sowie „Ableseschreiben“ umstellen.
Dazu haben Sie die Auswahlmöglichkeit „Per Post“ oder „Per E-Mail und über Ihr Kundenportal“.
- Wählen Sie „Per Post“, dann bekommen Sie wie gewohnt die Unterlagen oder das Ableseschreiben per Post zugestellt
- Wählen Sie „Per E-Mail und über Ihr Kundenportal“ bekommen Sie eine E-Mail mit der Information das Unterlagen im Kundenportal für Sie bereitgestellt wurden oder eine Aufforderung Ihren Zählerstand im Kundenportal mitzuteilen
Wenn Sie die E-Mail-Adresse für ihre Kommunikation ändern möchten, melden Sie sich im Kundenportal an und klicken Sie im Menüpunkt „Meine persönlichen Daten“ auf den Reiter „E-Mail-Adresse“ -> „Bearbeiten“ (Stift-Symbol). Die Änderung der E-Mail-Adresse für die Kommunikation hat keine Auswirkungen auf die E-Mail-Adresse für Ihren Kundenportal Account.
Der Aufwand für Sie als Kunden ist sehr gering. Sie müssen lediglich einmalig die Einrichtung der Verifikations-App in Ihrem Kundenaccount vornehmen. Dies dauert nur wenige Minuten.
Dann erhalten Sie den Großteil der Schreiben und Kommunikation zukünftig in Ihr Kundenportal und nicht mehr per Post zugestellt. Einige Schreiben kommen weiterhin per Post, wie z.B. Mahnungen.
Durch die zusätzliche Verifizierung des klassischen Logins können Sie Ihren Account und Ihre Daten noch besser vor Fremdzugriffen durch Bots und andere Systeme schützen. In Zeiten von vermehrten Cyberangriffen bietet dies zusätzliche Sicherheit.
Die 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) bezeichnet den Identitätsnachweis eines Nutzers mittels einer Kombination zweier unterschiedlicher und insbesondere unabhängiger Komponenten.
Sie werden Schritt-für-Schritt durch die Einrichtung geführt. Sie müssen lediglich eine spezielle Verifikations-App auf Ihrem Smartphone installieren und mittles Abscannen eines QR-Codes Ihr Kundenkonto verknüpfen und dort dann die Einrichtung bestätigen. Danach wird bei jedem Login zusätzlich ein Verifikations-Code abgefragt, den Sie immer aktuell in der App erhalten. Dieser ist nur 60 Sekunden gültig und somit sicher.
Ihr Account wird automatisch gesperrt, wenn Sie Ihn länger als zwei Jahre nicht genutzt haben. Möchten Sie sich wieder im Kundenportal anmelden, so informieren Sie uns bitte. Wir löschen dann Ihren alten Account und Sie können sich mit Ihrer E-Mail-Adresse neu registrieren.
Sie können nur eine Telefonnummer als Standard definieren. Unter dieser Nummer werden wir sie bei Bedarf kontaktieren. Zudem können Sie unbegrenzt, weitere Rufnummern eingeben. Sowohl Handy- als auch Festnetznummern. Bitte geben Sie keine Faxnummern an. Die Ländervorwahl +49 wird automatisch vor Ihre eingegebene Rufnummer gesetzt.
Ja, Sie können unter einem Account mehrere Vertragskontonummern verwalten.
Klicken Sie dazu auf der Einstiegsseite in Ihrem Kundenportal auf „Meine persönlichen Daten“ -> „Vertragskonto hinzufügen“.
Hier geben Sie dann einfach die entsprechende Vertragskontonummer und die Geschäftspartnernummer ein und klicken auf "weiter".
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Zählerstand und Verbrauch.
Die Verbrauchshistorie wird erst mit Vorliegen der ersten Abrechnung angezeigt, da in der Übersicht nur abgerechnete Verbrauchszeiträume angezeigt werden.
Die Eingabe des Zählerstandes können Sie im Kundenportal unter dem Menüpunkt "Mein Zähler" -> "Zählerstandserfassung" vornehmen oder über das Symbol der Zählerstandseingabe. Neben den angezeigten Ableseterminen für die Jahresrechnung können Sie auch jederzeit einen Zwischenzählerstand mitteilen. Dieser wird dann auf der nächsten Rechnung ausgewiesen.
Ihre Zählerstände finden Sie unter dem Menüpunkt „Mein Zähler“ -> „Verbrauchshistorie“ -> jetzt den gewünschten Zähler auswählen und weiter über „Details einsehen“.
Das Zählerinformationsblatt steht Ihnen im Kundenportal als PDF-Datei im Menüpunkt "Zählerstandserfassung" zur Verfügung.
Sollten Sie Probleme bei der Anzeige oder beim Öffnen des Dokuments haben, prüfen Sie bitte, ob Ihr Computer, Tablet oder Smartphone über ein Programm oder eine Funktion zur Anzeige von PDF-Dokumenten verfügt.
Die Auslesung der Geräte erfolgt erst am Folgetag (nach 00:00 Uhr) für den kompletten gestrigen Tag. Daher können Sie die Messwerte vom heutigen Tag erst Morgen einsehen.
Bei der Jahresablesung erstellen wir als Netzbetreiber eine Abrechnung an Ihren Energieanbieter. Der Energieanbieter kann diese Ablesewerte verwenden, um Ihnen die verbrauchte Energie in Rechnung zustellen. Ihr Energieanbieter kann jedoch zusätzlich Zählerstände einholen und zu einem anderem Zeitraum abrechnen als wir.
Bei Einspeisekunden erstellen wir mit Hilfe der Jahresablesung die Abrechnung für die eingespeisten und/oder erzeugten Strommengen.
Bei der Zwischenablesung erfolgt vom Netzbetreiber keine Abrechnung mit Ihrem Energieanbieter. Wir leiten Ihren abgelesenen Zählerstand jedoch trotzdem an Ihren Energieanbieter weiter. Bei Einspeisekunden vermerken wir die Zwischenablesung, die Sie anschließend auf der Jahresabrechnung wiederfinden.
Wir benötigen den Zählerstand genau zu diesem Datum von Ihnen. Beispielsweise zum 31.12. jeden Jahres für die Jahresabrechnung für Einspeiseanlagen.
Die Lücken entstehen dadurch, dass keine Messwerte geliefert werden können. Dies kann z. B. bei einer Zählerstörung vorkommen. Sobald wir wieder Messwerte vom Gerät erhalten, werden diese automatisch auch wieder in der Lastgangvisualisierung sichtbar sein.
Die Verbrauchshistorienansicht erfolgt immer zum vorab ausgewählten Vertragskonto.
Mit einem Klick auf den Button „Excel Download“ haben Sie die Möglichkeit, den Status jedes einzelnen Messwertes einzusehen. Eine Bedeutung der einzelnen Status ist ebenfalls in der Excel Datei mit enthalten.
Für die Jahresrechnung benötigen wir einen aktuellen Zählerstand. Dieser Zählerstand muss nach der letzten Ablesung liegen.
Nein, nachdem Sie den Zählerstand erfolgreich im Kundenportal eingegeben haben, können Sie das Ableseschreiben vernichten.
Wenn Sie sich im Kundenportal vollständig registrieren und die Kommunikation auf online umstellen, dann erhalten Sie künftig eine E-Mail anstelle eines Ableseschreiben per Post.
Haben Sie zu diesem fehlenden Zähler ein Ableseschreiben erhalten?
JA: Bitte überprüfen Sie, ob die Vertragskontonummer im Kundenportal registriert ist.
NEIN: Es kann sein, dass Ihr Zähler nicht für die Kundenselbstablesung zugelassen ist. Diese Zähler werden von uns entweder fernausgelesen oder durch unsere Mitarbeiter vor Ort abgelesen.
Sie können bei Strom, Ihre ¼-h Werte, sowie bei Gas, Ihre 1-h Werte in kWh einsehen.
Legen Sie zuerst für jeden Zähler ein eigenes Vertragskonto an. Klicken Sie dann auf das erste Vertragskonto und starten Sie die Eingabe über „Zählerstandserfassung". Haben Sie den Zählerstand eingegeben, gehen Sie zurück zur Übersicht und wählen Sie das nächste Vertragskonto aus. War die Übermittlung erfolgreich, erhalten Sie von uns eine E-Mail zur Bestätigung. Haben Sie keine E-Mail erhalten, schauen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner nach.
Sie haben eine Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauch? Wie sie wissen, wird der Eigenverbrauch nicht von einem Zähler gemessen, sondern er errechnet sich aus zwei Zählern. Die Differenz aus der Einspeisung und der Lieferung ist ihr Eigenverbrauch und darum weißen wir beide Zähler aus, aus denen der Eigenverbrauch errechnet wird.
Wir zeigen Ihnen in der Detailansicht alle abrechnungsfähigen Zählerstände an. Nicht angezeigt werden unplausible Zählerstände, die von uns erst freigegeben oder berichtigt werden müssen.
Ja, das können Sie. Durch Klicken und Ziehen im Diagrammbereich kann die Ansicht auf die kleinste Zeiteinheit verändert werden. Wenn Sie einen Touchscreen verwenden, können Sie ganz einfach mit den Fingern über die Grafik fahren und die Ansichtsgröße verändern.
Der gewünschte Bereich ist zudem auch über eine entsprechende Eingabe in den Feldern
„Zeitraum von“ und „Zeitraum bis“ bestimmbar.
Nein, in der Verbrauchshistorienübersicht wird der Gesamtverbrauch aus HT und NT angezeigt.
Bei Gaszählern müssen die jeweiligen Gasbeschaffenheitsdaten (Brennwert, Z-Zahl) monatlich für jedes Bezirk ermittelt werden. In der Regel können Sie Ihre abrechnungsrelevanten Messwerte ab dem 8. WT in der Lastgangvisualisierung einsehen.
Sie haben zwei oder mehrere Photovoltaikanlagen, die über den gleichen Zähler einspeisen. In der Verbrauchshistorie zeigen wir Ihnen zu jeder Photovoltaikanlage die Verbrauchshistorien an.
Das ist aktuell leider nicht möglich, aber Sie können uns Ihren Zählerstand gerne über unsere bekannten Kanäle mitteilen. Die Korrektur übernehmen wir gerne für Sie.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Einspeiseabrechnung und Abschläge.
In unserem neuen Kundenportal werden Guthaben in grün dargestellt. Forderungen sind schwarz.
Wir unterscheiden zwischen dem Status „offen“, „storniert“ und „erledigt“.
Ist der Rechnungsbetrag noch nicht beglichen = Status „offen“
Musste die Rechnung aufgrund eines Fehlers storniert werden = Status „storniert“
Ist die Rechnung bei uns finalisiert, aber noch nicht zwangsläufig bezahlt = Status „erledigt“
Wenn Sie uns keine Steuernummer mitteilen und diese im Kundenportal hinterlegen, müssen Sie die Steuer aus den Erlösen durch Ihre eingespeiste Energie anderweitig ausweisen bzw. an das Finanzamt abführen.
Sie können insgesamt drei Änderungsvorgänge pro Abschlagsplan (Kalenderjahr) vornehmen.
Ob Sie dabei den Abschlagsplan für das gesamte Jahr oder einzelne Monate (auch mehrere Monate pro Vorgang möglich) anpassen, ist dabei nicht relevant.
Ein Unternehmen gilt dann als Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn es auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird, wenn der Staat nicht eingreift.
Haben Sie im Formular ein oder beide Kreuze bei "ja" gesetzt, haben Sie gemäß EEG 2023 jeglichen Anspruch auf eine Förderung (Einspeisevergütung/Marktprämie) verloren.
Durch die Gesetzesänderung dürfen Netzbetreiber wie wir die gesetzliche Förderung nur ausbezahlen, wenn der Anlagenbetreiber beide oben aufgeführten Aussagen spätestens bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme seiner Erzeugungsanlage mit "Nein" beantworten kann. Das entsprechende Formular erhalten die Anlagenbetreiber während oder nach dem Anmeldeprozess von uns. Die Unterschrift muss spätestens zum Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage erfolgen.
Liegt die Erklärung uns nicht vor, entfällt der gesamte Förderanspruch für die EEG-Anlage.
Ihre Einspeiseabrechnungen können Sie bequem und zu jeder Zeit in Ihrem Kundenportal unter dem Flyout-Menü "Meine Rechnungen" einsehen.
Die Steuernummer ist eine Kennziffer, unter der Personen bei ihrem Wohnsitzfinanzamt geführt werden. Mit Einführung des ELSTER-Verfahrens zur elektronischen Abgabe von Steuererklärungen wurde der Aufbau der Steuernummer bundesweit vereinheitlicht. Seitdem setzen sich alle neu vergebenen Steuernummern aus 13 Ziffern zusammen. Da es sich bei der Steuernummer um die Kennziffer einer Person bei einem bestimmten Finanzamt handelt, ändert sich die Steuernummer entsprechend, wenn sich bspw. durch einen Umzug auch das zuständige Finanzamt ändert.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens innerhalb der Europäischen Union im umsatzsteuerlichen Sinne.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beginnen immer mit einem Präfix bestehend aus zwei Großbuchstaben. Dieses Präfix wird aus dem zweistelligen Ländercode desjenigen EU-Landes gebildet, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Auf den Ländercode folgen bis zu zwölf alphanumerische Zeichen, abhängig vom jeweiligen EU-Land. In Deutschland kommen nach dem DE neun Ziffern (Beispiel: DE123456789).
Wir versenden alle Ableseschreiben in unserem Netzgebiet frühzeitig, damit eine rechtzeitige Zustellung gewährleistet ist und sich unsere Kunden vor den Feiertagen auf die Ablesung einstellen können.
Zur Erstellung Ihrer Einspeiseabrechnung benötigen wir Ihren Zählerstand zwingend zum Stichtag 31.12.
Im Kundenportal wird Ihr Zähler für die Einspeisung vor dem 20.12. in der Kategorie "Freiwillige Erfassung" angezeigt und ab dem 20.12. in der Kategorie „Verpflichtende Erfassung“. Sehr gerne können Sie uns ab diesem Datum schon vorab Ihren Zählerstand melden und sich danach gänzlich auf die Feiertage konzentrieren.
Sie können entweder einzelne Monate auswählen und für diese den Abschlag anpassen, oder Sie ändern den gesamten Abschlagsplan ab.
Generell ist eine Änderung nur in 5 Euro Schritten und nur bis zu einem gewissen Maximalbetrag möglich.
Der Maximalbetrag ist dabei der Betrag, den Sie von uns ursprünglich erhalten haben.
Folgendes sollten Sie bei der Eingabe der Steuernummern im Kundenportal (Typ DE4) beachten:
- Die Steuernummer besteht aus 3 Ziffernblöcken
- Sie besteht nur aus Ziffern und den Trennzeichen
- Zulässige Trennzeichen sind „ / “, „ \ “, „ - “ oder Leerzeichen
- Die 3 Ziffernblöcke dürfen jeweils nur eine gewisse Länge haben:
- 1. Block: 2 - 4 Ziffern
- 2. Block: 3 - 4 Ziffern
- 3. Block: 4 - 5 Ziffern
- Eine Schreibweise komplett ohne Aufteilung in einzelne Blöcke ist zulässig
- Bei der Nutzung von Trennzeichen ist es erforderlich, dass immer 3 Blöcke definiert werden. Wenn nur ein Trennzeichen genutzt wird, so entstehen nur zwei Ziffernblöcke und dies führt zum Abbruch bei der Abrechnung.
Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Verpflichtung zum Ausfüllen nicht zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Daher ist es leider notwendig, dass ALLE Anlagenbetreiber dieses ausfüllen, da sonst kein Anspruch auf Vergütung besteht.
Wir als Netzbetreiber übernehmen für Sie die Rechnungslegung und erstellen eine Gutschrift. Da bei diesem Verfahren die gleichen steuerrechtlichen Regelungen wie bei einer Rechnungsstellung anzuwenden sind, benötigen wir Ihre Steuernummer. Hierzu können Sie uns wahlweise Ihre bereits vorhandene oder eine neue Steuernummer mitteilen. Eine neue Steuernummer erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
An dieser Stelle wird nur dann Ihre Steuernummer aufgeführt, wenn Sie uns verbindlich und schriftlich mitgeteilt haben, dass Sie auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 Umsatzsteuergesetz verzichtet haben. Wenn Sie uns Ihre Steuernummer geben, wird auf Erlöse aus Einspeisung grundsätzlich die Umsatzsteuer berechnet, die Sie an Ihr Finanzamt abführen müssen.