FAQ - Häufige Fragen zu Ablesung und Zähler
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ablesung und Service.
Der Energieanbieter berechnet die Ablesung, da das Ablesen des Gas- bzw. Stromzählers nur einen Teil der Energiedatenermittlung darstellt. Durch das Versenden des Schreibens zur Übermittlung des Zählerstandes an Sie sowie die Übermittlung der geprüften Daten an Ihren Energieanbieter entstehen Kosten. Diese Kosten stellen wir Ihrem Energieanbieter in Rechnung und er Ihnen.
Um eine Sperrung bzw. Abschaltung Ihrer Gas- bzw. Stromzufuhr zu verhindern, wenden Sie sich bitte hierzu an Ihren Energieanbieter. Wir als Netzbetreiber führen die Sperrung bzw. Abschaltung im Auftrag Ihres Energieanbieters vor Ort durch. Nur mit Ihrem Energieanbieter können Sie Ihre vertragliche Situation klären und dieser wird dann ggf. die Sperrung bei uns stornieren.
Um den Zählerstand Ihres Gas- bzw. Stromzählers abzulesen, gehen Sie wie folgt vor: Wenn Sie einen klassischen Eintarifzähler haben, finden Sie an diesem ein Rollen-Zählwerk. Dieses zeigt den aktuellen Stromzählerstand in Kilowattstunden (kWh) an.
Haben Sie einen Doppeltarifzähler, dann befinden sich auf dem Zähler zwei Rollen-Zählwerke, eins für „HT“ (Hochtarif) und eins für „NT“ (Niedertarif). Diese beiden Zählwerke zeigen an, wie viel Strom in kWh tagsüber (HT) bzw. in der Nacht (NT) verbraucht wurde. Ihr Gaszähler ist ebenfalls mit einem Rollen-Zählwerk ausgestattet und zeigt Ihnen den Gasverbrauch in Kubikmetern (m³) an.
Eine Beschreibungen zur Ablesung der gängigsten Zählertypen finden Sie hier
Gerne können Sie uns eine Person aus Ihrem Umfeld als Ablesebeauftragten benennen. Wir senden das Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes dann zukünftig direkt an die von Ihnen genannte Person zu.
Sie rechnen Kubikmeter (m³) um, indem Sie die verbrauchten Kubikmeter mit einem pauschalen Faktor von 10 multiplizieren. Bei einem abgelesenen Verbrauch von z. B. 2000 m³ erhalten Sie einen ungefähren Verbrauch von 20.000 kWh. Der genaue Brennwert wird laufend an verschiedenen Stellen im Gasnetz gemessen. Die Messgeräte werden regelmäßig vom Eichamt überprüft. Aus den im Netz ermitelten Werten ergibt sich dann der Brennwert, den Sie auf Ihrer Abrechnung finden. Haben Sie noch Fragen, z. B. zu Brennwert oder Zustandszahl, dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Hier finden Sie alle unsere Kontaktmöglichkeiten.
Für jeden Gas- bzw. Stromzähler gibt es geregelte Ablesetermine. Wenn Sie mehrere Zähler haben, können diese Termine unterschiedlich ausfallen. Sobald Ihre anderen Gas- bzw. Stromzähler zur Ablesung anstehen, erhalten Sie für diese ebenfalls eine Ableseschreiben von uns.
Wenn auf Ihrem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes falsche Daten angedruckt sind, können wir als Netzbetreiber leider keine Änderung Ihrer personenbezogenen Daten vornehmen. Kontaktieren Sie dazu bitte Ihren zuständigen Energieanbieter. Dieser übermittelt uns dann automatisch die korrigierten Daten.
Die Kontaktdaten Ihres Energieanbieters finden Sie auf Ihrer Gas- bzw. Stromrechnung.
Sie bekommen ein Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes von uns, da wir als Netzbetreiber für Ihren Gas- bzw. Stromzähler und die zugehörigen Leitungen bzw. Netze in Ihrer Umgebung zuständig sind. Damit Ihr Energieanbieter einmal im Jahr den Strom-/Gasverbrauch mit Ihnen abrechnen kann (egal bei welchem Anbieter sie sind), benötigt dieser einen Zählerstand.
Da wir für Ihren Zähler zuständig sind, sind wir auch verantwortlich für die Zählerstandsabfrage. Wir erfassen die Zählerstände und übermitteln den Zählerstand an Ihren Energieanbieter. Dieser stellt Ihnen dann den Verbrauch in Rechnung.
Es steht Ihrem Anbieter jedoch frei, weitere, eigene Ablesungen durchzuführen bzw. Ihnen ggf. eine eigene Ablesekarte zu senden.
Die meisten Energieanbieter besitzen kein eigenes Stromnetz, durch das der Strom zum Endkunden geleitet wird. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz schreibt vor, dass Energieanbieter an Übertragungsnetzbetreiber monatliche Zahlungen für die Durchleitung zu entrichten haben. Wenn dies Ihr Energieanbieter an zwei aufeinander folgenden Monaten oder nach mehrmaliger Aufforderung nicht getan hat, gibt das Gesetz den Übertragungsnetzbetreibern das Recht, den Vertrag zu kündigen. Auch wir, als Verteilnetzbetreiber kündigen dann den Netznutzungsvertrag sowie den Netzzugang des Energieanbieter.
In der Regel ermitteln wir Ihren Zählerstand über das Ableseschreiben, das wir Ihnen zuschicken. Sie können uns Ihren Zählerstand aber auch über das Kundenportal, telefonisch oder schriftlich mitteilen.
Wenn Sie uns Ihren Zählerstand nicht bzw. nicht fristgerecht mitteilen, werden wir Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln. Grundlage bildet dann Ihr Verbrauch aus dem vorhergehenden Abrechnungsjahr oder Vergleichswerte. Dies ist erforderlich, damit Ihr Energieanbieter einmal im Jahr den Strom-/Gasverbrauch abrechnen kann.
Damit auch in Ihrem Interesse möglichst mit realen Messwerten abgerechnet werden kann, veranlassen wir nach mehreren rechnerisch ermittelten Verbrauchswerten Vor-Ort-Ablesungen.
Diese werden durch Firmen im Auftrag der Schleswig-Holstein Netz durchgeführt. Bitte erlauben Sie dem Ableser Zugang zu Ihrem Zähler, es dauert nur wenige Minuten. Oder stimmen Sie mit ihm einen für Sie geeigneten Termin ab. Die Vor-Ort-Ableser können sich Ihnen gegenüber mit einem Ausweis Ihres Netzbetreibers legitimieren. Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Netzgebieten die Vor-Ort-Ablesungen als Standardverfahren genutzt wird.
Natürlich ist Ihr Hausrecht unumstritten und Sie können frei darüber entscheiden, wem Sie Zutritt in Ihre private Umgebung gestatten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Vor-Ort-Ablesungen auch in Ihrem Interesse durchführen, um Ihnen eine korrekte Abrechnung zu ermöglichen. Außendienstmitarbeiter, die in unserem Auftrag ablesen, können sich Ihnen gegenüber mit einem Ausweis Ihres Netzbetreibers legitimieren.
In der Regel wird vor einer Ablesung kein Termin vereinbart. Unsere Ablesedienstleister starten einen ersten unangekündigten Ableseversuch. Ist dieser erfolglos, wird eine Karte hinterlassen. Daraufhin haben Sie die Möglichkeit Ihren Zählerstand über einen unserer Kanäle (z.B. Kundenportal) mitzuteilen, den vorgeschlagenen Termin wahrzunehmen oder mit dem Ableser einen für beide geeigneten Termin zu vereinbaren.
Sorgen, dass bei ihnen kein Strom mehr ankommt, müssen Sie sich nicht machen. Sie fallen in die sogenannte Ersatzversorgung ihres örtlichen Grundversorgers, also eines Stadtwerkes oder eines anderen größeren Energieanbieters. Sie können sich nun für einen neuen Energieanbieter entscheiden, sobald sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, übernimmt Ihr neuer Energieanbieter die Abmeldung der Ersatzversorgung. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst Ihren alten Energieanbieter noch schriftlich kündigen müssen.
Sie können Ihren Zählerstand entweder über das Kundenportal oder den Gastzugang mitteilen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Wert erst zum Stichtag des Energieanbieterwechsels eingeben können.
Haben Sie also beispielsweise den Wechsel zum 16.05. des Jahres vorgenommen, tragen Sie den Wert bitte auch ab dem 16.05. bis zum Enddatum der auf Ihrem Ableseschreiben genannten Frist ein.
Wo Sie im Kundenportal den Zählerstand eingeben können, erfahren Sie in dieser FAQ.
Sollten Sie keine Abschläge mehr erhalten, obwohl Sie den Rechnungsbetrag pünktlich bezahlt haben, ist eine mögliche Ursache, dass wir die Zahlung bislang nicht eindeutig zuordnen konnten. Das kann zum Beispiel durch einen Zahlendreher im Vertragskonto passieren. Gerne prüfen wir, ob Ihre Zahlung inzwischen bei uns eingegangen ist.
Grundzuständige Messstellenbetreiber sind neben Netzbetreibern und Stromanbietern ein weiterer Akteur des deutschen Energiemarktes. Er ist für den Einbau, Betrieb und Wartung Ihres Strom- oder Gaszählers verantwortlich. Zudem ist er Ansprechpartner für alle Themen rund um den Zähler wie zum Beispiel die Ablesung Ihres Zählerstands.
Mit uns als grundzuständigem Messstellenbetreiber profitieren Sie von vielen Vorteilen:
- Sie können Ihren Stromanbieter jederzeit wechseln, ohne dass der Zähler ausgetauscht werden muss.
- Sie sind nicht an einen Stromtarif gebunden.
- Bei uns gibt es keine Mindestvertragslaufzeit.
- Ihr Verbrauchsverhalten wird nicht analysiert.
Wir, die Schleswig-Holstein Netz GmbH, bringen die Energie zu Ihnen nach Hause. Bei einem Wechsel Ihres Energieanbieters oder einem Umzug, benötigen wir dazu Ihren Zählerstand. Diesen geben wir an Ihren Anbieter weiter, von dem Sie dann Ihre Endabrechnung erhalten.
Bitte wenden Sie sich bezüglich der Vertragsangelegenheiten direkt an Ihren Energieanbieter, als Netzbetreiber können wir dazu keine Aussagen treffen.
Wenn Sie nicht vor Ort sind, um Ihren Zählerstand abzulesen, können wir Ihnen anbieten, dass wir für Ihren Zähler einen Ablesebeauftragten hinterlegen. Dies hat zur Folge, dass der Ablesebeauftragte zukünftig das für Ihre Anlage bestimmte Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes erhält. Hierfür benötigen wir von Ihnen die Zählernummer und die korrekte Anschrift des Ablesebeauftragten. Der Ablesebeauftragte kann von Ihnen im Kundenportal hinterlegt werden.
Sollten sie keine Ablesung vornehmen können, würden wir Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln. Als Berechnungsgrundlage dienen dann Ihre bisheriges bisherigen Verbrauchsabrechnungen.
Sollte Ihr gemeldeter Zählerstand von Ihren vergangenen Verbrauchswerten stark abweichen, führen wir zu Ihrer Sicherheit eine Kontrollablesung vor Ort durch. Mit dieser Maßnahme können falsche Abrechnungen vermieden werden. Bitte ermöglichen Sie dem Ableser Zugang zu Ihrem Zähler, es dauert nur wenige Minuten oder stimmen Sie mit ihm einen für Sie geeigneten Termin ab.
Um eine korrekte Schlussrechnung gegenüber ihrem alten Energieanbieter erstellen zu können, benötigen wir den Zählerstand zum Vertragsende. Wenn die Ableseergebnisse nicht innerhalb der angegebenen Frist zurück gemeldet werden, wird in der Regel der Zählerstand maschinell errechnet.
Wenn Sie ein Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes von uns erhalten, haben Sie ab dem Erhalt bis spätestens zu dem Datum, das auf Ihrem Schreiben aufgedruckt ist, Zeit abzulesen und uns den Zählerstand mitzuteilen. Bitte vermeiden Sie die Überschreitung dieses Zeitraums, da wir ansonsten Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln. Als Berechnungsgrundlage dienen dann Ihre bisherigen Verbrauchsabrechnungen.
Ihre Geschäftspartnernummer finden Sie zum Beispiel auf dem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes, am rechten oberen Rand.
Sollten Sie kein Schreiben von uns zur Hand haben, auf dem Ihre Geschäftspartnernummer ersichtlich ist, kontaktieren Sie uns bitte.
Messstellenbetreiber sind neben Netzbetreibern und Stromanbietern ein weiterer Akteur des deutschen Energiemarktes. Der Messstellenbetreiber ist für den Einbau, Betrieb und Wartung Ihres Strom- oder Gaszählers verantwortlich. Zudem ist er Ansprechpartner für alle Themen rund um den Zähler wie zum Beispiel die Ablesung Ihres Zählerstands.
Erfahren Sie hier mehr.
Übermitteln Sie uns einfach jetzt Ihren aktuellen Zählerstand. Wir speichern diesen dann als Zwischenablesung in unserem System. Falls wir Ihren Zählerstand in der Zwischenzeit rechnerisch ermittelt haben, korrigieren wir den Wert. Den neuen Wert teilen wir auch Ihrem Anbieter mit.
Die Sperrung bzw. Abschaltung erfolgt nach dem Antrag Ihres Energieanbieters. Nach der Terminbestätigung für die Sperrung erhalten Sie dann von Ihrem Energieanbieter eine Ankündigung/ Information (Sperrankündigung) mit dem voraussichtlichen Sperrtermin.
Die Sperrankündigung erhalten Sie mindestens 3 Tage vor dem Sperrtermin.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Zählerwechsel.
Nein. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und das darin enthaltene Messstellenbetriebsgesetz schreiben den Einbau der neuen Zähler vor. Der Einbau ist für Sie als Kunde und für uns als Messstellenbetreiber bindend. In Deutschland hat der Gesetzgeber kein Ablehnungsrecht vorgesehen.
Haben Sie Bedenken gegen den Einbau? Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur, sowie im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Unser Monteur benötigt Zugang ins Gebäude bzw. zum Zählerplatz. Nach der Montage sollten Sie sich für eine Einweisung und für die Übergabe der Unterlagen kurz Zeit nehmen.
Die Zeitabstände der Überprüfung der Gas-bzw. Stromzähler unterliegen in Deutschland dem Eichgesetz.
Nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer muss das Messgerät ausgetauscht oder die Eichgültigkeit verlängert werden. Hier gelten folgende Fristen: 8 Jahre bei elektronischen Zählern, 12 Jahre für mechanische Messwandlerzähler mit Induktionswerk [mit Läuferscheibe] oder 16 Jahre für mechanische Zähler mit Induktionswerk.
Die Eichgültigkeitsdauer von bestimmten Verbrauchsmessgeräten bei Strom, Gas oder Wasser kann mehrfach verlängert werden, wenn eine amtlich durchgeführte Stichprobenprüfung ergibt, dass die eingesetzten Messgeräte richtig messen.
Der Austausch des Gas- bzw. Stromzählers unterliegt in Deutschland dem Eichgesetz.
Nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer muss das Messgerät ausgetauscht oder die Eichgültigkeit verlängert werden. Hier gelten folgende Fristen: 8 Jahre bei elektronischen Zählern, 12 Jahre für mechanische Messwandlerzähler mit Induktionswerk [mit Läuferscheibe] oder 16 Jahre für mechanische Zähler mit Induktionswerk.
Die Eichgültigkeitsdauer von bestimmten Verbrauchsmessgeräten bei Strom, Gas oder Wasser kann mehrfach verlängert werden, wenn eine amtlich durchgeführte Stichprobenprüfung ergibt, dass die eingesetzten Messgeräte richtig messen.
Sie müssen nichts vorbereiten. Lediglich der Zählerplatz muss frei zugänglich sein.
Der Wechsel von einem Doppeltarifzähler auf einen Eintarifzähler ist ganz einfach. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Installateur. Dieser wird nach Prüfung alle weiteren Schritte für Sie erledigen.
Im September 2016 trat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft und setzte damit eine Richtlinie der Europäischen Union um. Deswegen möchte der Gesetzgeber die alten Stromzähler Schritt für Schritt durch moderne, intelligente Zähler ersetzen. Grundlage dafür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Bis spätestens 2032 erhalten alle Stromkunden in Deutschland eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys). Bei Neubauten oder größeren Renovierungen dürfen nur noch die neuen Zähler eingebaut werden. Das Messstellenbetriebsgesetz legt auch Preisobergrenzen für den Betrieb der neuen Zähler fest.
Haben Sie Bedenken gegen den Einbau? Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur, sowie im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Den Termin für den Wechsel teilen wir Ihnen schriftlich mit. Ein von uns beauftragter Monteur baut den alten Zähler aus und baut den neuen ein. Wichtig ist, dass Sie dem Monteur Zugang zu Ihrem Zähler gewähren. Selbstverständlich kann sich der Monteur ausweisen. Der Wechsel dauert maximal eine Stunde. Die Stromversorgung ist während des Wechsels kurzzeitig unterbrochen.
Sie haben nach §3 MsbG grundsätzlich das Recht, selbst einen Installateur mit dem Zählereinbau zu beauftragen. Dies ist der Fall, wenn sechs Wochen seit der so genannten "Fertigstellungsanzeige" Ihres Installateurs verstrichen sind. Wegen des Photovoltaikbooms dauert es aktuell etwas länger bis zum Zählereinbau.
Bitte füllen Sie den Messgeräteschein für Selbstvornahme gemäß §3 (3a) MsbG aus und schicken Sie diesen vollständig ausgefüllt an kundenservice@sh-netz.com zurück.
Da Sie als Mieter den Zähler nutzen, werden Sie auch über den Zählerwechsel informiert.
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) informieren wir die Kunden (Anschlussnutzer) mindestens 3 Monate vor dem geplanten Zählerwechsel. Sie erhalten in den kommenden Wochen ein weiteres Anschreiben mit einem Terminvorschlag sowie den Kontaktdaten des Monteurs bzw. des von uns beauftragten Montagedienstleisters.
Der Austausch des Gas- bzw. Stromzählers unterliegt in Deutschland dem Eichgesetz. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Wechsel Ihres Zählers nach Ablauf der Eichgültigkeit zu erfolgen hat.
Dieser Wechsel wird von uns, als Netzbetreiber durchgeführt. Sofern Sie den Zugang zum Gas- bzw. Stromzähler gewährleisten müssen (z.B. weil der Zähler in Ihrer Wohnung ist), seien Sie bitte an dem angegeben Termin vor Ort.
Sollten Sie an dem Termin verhindert sein und niemanden haben, der unseren Monteur Zutritt geben kann, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice: 041 06-6 48 90 90.
Er ist montags bis freitags von 8-18 Uhr erreichbar.
Zu einem späteren Zeitpunkt bauen wir, als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber, Ihren Zähler wieder aus und bauen einen unserer Zähler ein. Über den Termin informieren wir Sie rechtzeitig.
Hinweis: Der von Ihnen eingebaute Zähler ist Ihr Eigentum und bleibt bei Ihnen.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Zähler und Technik allgemein.
Bei einer modernen Messeinrichtung (mME) ändert sich nichts. Sie erhalten einmal im Jahr ein Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes und teilen uns den Zählerstand per Gastzugang, über die App oder über unser Kundenportal mit.
Wurde bei Ihnen ein intelligentes Messsystem (iMSys) installiert, müssen Sie den Zählerstand nicht mehr ablesen. Ihr iMSys versendet die Daten automatisch und sicher verschlüsselt an uns. Die Übertragung funktioniert in der Regel gleich nach der Montage. Bereits nach ein paar Tagen können Sie Ihre Verbrauchswerte jeweils vom Vortag im Kundenportal einsehen.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Gas- bzw. Stromzähler defekt ist, kontaktieren Sie uns bitte.
Hier finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten.
Wir können Ihnen an Ihrem Zähler Impulse zur Verfügung stellen, welche Sie für ein Lastdatenmanagement verwenden können. Bitte sprechen Sie uns hierzu einfach an.
Sie finden Ihre Zählernummer auf Ihrem Gas- bzw. Stromzähler. Auf jedem Gas- und Stromzähler sind zwei Nummern angebracht:
- Fabrikatsnummer oder Serialnummer: wird vom Zählerhersteller vergeben
- Zählernummer: wird vom Messstellenbetreiber vergeben und befindet sich oft über oder unter einem Barcode.
Zudem finden Sie Ihre Zählernummer natürlich auch auf Ihrer letzten Abrechnung oder - bei Neueinzug - auf dem Übernahmeprotokoll.
Nein, ein Zertifikat bzw. eine Meldung erhalten Sie von uns nicht.
Generell können wir Ihnen aber folgende Informationen zur Eichgültigkeit geben:
Die Eichgültigkeitsdauer unterscheidet sich je nach Messgeräteart. Zum Beispiel haben Elektrizitätszähler mit Induktionswerk (mit Läuferscheibe) eine Eichgültigkeit von 16 Jahren, Elektrizitätszähler mit elektronischem Messwerk nur 8 Jahre. Bei Gaszählern gilt für Balgengaszähler G4 - G6 8 Jahre und für G10 12 Jahre, ab G16 sogar 16 Jahre. Die Eichfrist ist in der MessEV Anlage 7 zu §34 ("Eichfrist") festgelegt.
Die Messgeräte dürfen nur bis zum Ablauf der Eichgültigkeitsdauer für diese Zwecke verwendet werden. Grundlage ist das Mess- und Eichgesetz MessEG und die Mess- und Eichverordnung MessEV (früher das Eichgesetz und die Eichordnung).
Auf dem eichpflichtigen Messgerät wird ein Hauptstempel angebracht, auf dem Sie das Eichjahr entnehmen können. Dies muss nicht mit dem Herstellungsjahr übereinstimmen. Früher wurde es auch als Beglaubigungsjahr bezeichnet. Nach Ende des Eichjahrs beginnt die Eichgültigkeitsdauer zu laufen, d.h. ein im Jahr 2010 geeichtes Messgerät mit 6 Jahren Eichgültigkeitsdauer darf bis Ende 2016 verwendet werden.
Mit Ablauf der der Eichgültigkeitsdauer verliert die Eichung von Messgeräten ihre Gültigkeit. In der heute gültigen Mess- und Eichverordnung MessEV spricht man auch von der Eichfrist.
Die Eichgültigkeitsdauer von Verbrauchsmessgeräten bei Strom und Gas kann mehrfach verlängert werden, dazu ist es notwendig eine amtlich durchgeführte Stichprobenprüfung durchzuführen. Die Eichgültigkeit verlängert sich für alle Geräte der geprüften Baureihe, wenn nachgewiesen wird, dass das geprüfte Messgerät richtig misst, bei Stromzählern um 5 Jahre und bei Gaszählern um 4 Jahre. Dies wird nicht an jedem einzelnen Gerät vermerkt.
Ab November 2016 werden im Bereich der Verbrauchsmessung (Gas, Strom, Wasserzähler) nur noch MID-konforme Messgeräte in Verkehr gebracht. Der Begriff 'Eichung' wird hier durch "MID-Konformitätserklärung' ersetzt, das Jahr des Inverkehrbringens entspricht dem Eichjahr. Die Jahreszahl der Konformitätserklärung bzw. Herstellung ist nach dem CE-Zeichen umrandet auf dem Zifferblatt aufgedruckt, die Eichfrist beginnt jedoch erst mit dem Inverkehrbringen.
Ein neuer Stromzähler, ganz gleich ob moderne Messeinrichtung (mME) oder intelligentes Messsystem (iMSys), senkt nicht automatisch den Verbrauch, kann Ihnen aber beim Stromsparen helfen. Durch die neuen Zähler können Sie als Kunde detaillierte Verbrauchswerte wie z. B. die aktuelle Leistung aller eingeschalteten Elektrogeräte einsehen. Dadurch erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch und können so Einsparpotentiale erkennen.
Sie haben ein iMSys? Dann können Sie Ihre Verbrauchswerte bequem in unserem Kundenportal einsehen.
Der Eintarifzähler ist ein Stromzähler, der nur über ein einzelnes Zählwerk verfügt. Damit ist keine Aufsplittung des Stromverbrauches auf verschiedene Zeitabschnitte möglich.
Ihren individuellen vierstelligen PIN erhalten Sie entweder über unser Kundenportal oder telefonisch von uns unter 04106/6489070. Zusätzlich zu Ihrer gewohnten Anzeige des Zählerstands, können Sie mit Ihrer PIN eine weitere Zeile am Gerät freischalten. Wenn Sie Ihre PIN direkt am Gerät eingeben, können Sie auf dem Display Ihre Verbrauchsdaten für verschiedene Zeiträume (Tag, Woche, Monat oder Jahr) sowie Ihre aktuelle Leistung aller eingeschalteten Elektrogeräte einsehen.
Weitere Informationen zur PIN sowie eine detaillierte Anleitung zur PIN-Eingabe finden Sie hier.
Unter bestimmten Umständen ja. Wie im Punkt Datenübertragung beschrieben, nutzen wir für die Übertragung auch das Mobilfunknetz. Welche Technologie wir an welchem Ort einsetzen, hängt von regionalen Gegebenheiten ab. Zudem prüft der Zählermonteur an Ihrem Zählerschrank die Möglichkeiten der Datenübertragung. Ist an Ihrem Zählerplatz kein ausreichender Mobilfunkempfang verfügbar, bespricht der Zählermonteur das weiterer Vorgehen mit Ihnen.
Die Zählpunktnummer ist 33-stellig und benennt den genauen Standort Ihres Zählers.
Daten werden ausschließlich nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhoben, gespeichert und bei Notwendigkeit verwendet, wie zum Beispiel die Daten für Ihre Abrechnung. Die Messdaten werden bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) über das Smart-Meter-Gateway ausschließlich verschlüsselt und je nach Zweck pseudonymisiert und integritätsgesichert an berechtigte Marktteilnehmer übermittelt. So wird eine Einsicht oder Manipulation durch nicht berechtigte Dritte verhindert.
Ihre PIN fordern Sie ganz einfach über unser Kundenportal im Bereich "Mein Zähler" an. Alternativ erhalten Sie die PIN auch über unseren Kundenservice. Mehr Infos zur PIN und PIN-Eingabe finden Sie hier.
Die Doppel- oder Zweitarifzähler erfassen den Stromverbrauch auf zwei getrennten Zählwerken. Mit dieser Art von Stromzähler kann der Stromverbrauch auf zwei Zeitabschnitte getrennt erfasst werden.
Der gemessene Verbrauch des oberen Zählwerks stellt den HT-Verbrauch dar. Die Abkürzung HT steht dabei für Hochtarif, umgangsprachlich Tagstrom genannt.
Entsprechend dazu stellt der Verbrauch am zweiten Zählwerk den NT-Verbrauch dar. NT steht für Niedertarif, umgangssprachlich wird dieser auch als Nachtstrom bzw. als Schwachlastzeit bezeichnet. Für entsprechende Vertragsangebote wenden Sie sich bitte an Ihren Energieanbieter.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind zum Beispiel Wärmepumpen, Speicherheizungen und ggf. auch Elektromobile. Sofern diese über einen separaten Zählpunkt verfügen und vom Netzbetreiber für netzdienliche Steuerungen genutzt werden können, wird Ihnen ein reduziertes Netzentgelt berechnet. Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen einen verpflichtenden Einbau von intelligenten Messsystemen vor. Erfahren Sie hier mehr.
Sofern Sie als Anschlussnutzer im selben Gebäude mehrere intelligente Zähler haben, wird dies bei der Abrechnung berücksichtigt. Insgesamt darf Ihnen als Anschlussnutzer für den Messstellenbetrieb nicht mehr als die höchste fallbezogene jährliche Preisobergrenze in Rechnung gestellt werden. Eine Addition der einzelnen Preisobergrenzen ist nicht erlaubt.
Wenn Sie in einem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen, befindet sich Ihr Gas- bzw. Stromzähler meist in der Nähe der Hauptsicherungen. In Mehrfamilienhäusern sind die Gas- bzw. Stromzähler häufig im Keller. Wenn Sie Ihren Gas- bzw. Stromzähler nicht finden, hilft Ihnen Ihr Vermieter oder Hausverwalter sicher gerne weiter.
Ob Sie eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) erhalten, hängt von Ihrem Stromverbrauch oder von der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage ab.
Bei einem Verbrauch von bis zu 6.000 kWh im Jahr oder einer Einspeiseleistung von bis zu 7 kW erhalten Sie eine moderne Messeinrichtung (mME). Liegt der jährliche Stromverbrauch bzw. die Einspeiseleistung höher, erhalten Sie ein intelligentes Messsystem (iMSys). Als Basis für die Berechnung gilt der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre.
Spezialfälle:
- Kundengruppen mit einer Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG erhalten nach Geräteverfügbarkeit ein iMSys.
- Mit einem jährlichen Verbrauch über 100.000 kWh oder einer Einspeiseleistung ab 100kW erhalten Sie einen RLM-Zähler.
Für moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) gelten, die vom Gesetzgeber festgelegten, Preisobergrenzen:
Alle detaillierten Preise rund um den Zähler finden Sie auf unserem aktuellen Preisblatt.
Übrigens: Auch für Ihren alten Zähler haben Sie bereits einen entsprechenden Betrag gezahlt. Der Zählerwechsel selbst ist für Sie kostenlos.
Wenn Ihr Stromzähler nicht mehr von HT auf NT bzw. NT auf HT schaltet, könnte dies auf einen Defekt hinweisen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall.
Die neuen Zähler sind ein wichtiger Baustein für die Stromnetze der Zukunft. Sie helfen dabei, Erzeugung und Verbrauch intelligent und flexibel miteinander zu verknüpfen.
Deswegen möchte der Gesetzgeber die alten Stromzähler Schritt für Schritt durch moderne, intelligente Zähler ersetzen. Grundlage dafür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Ob Sie eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) erhalten, hängt von Ihrem Stromverbrauch oder von der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage ab.
Sie möchten wissen welcher Zähler bei Ihnen eingebaut wird? Hier erfahren Sie mehr.
Ein Doppel- oder Zweitarifzähler erfasst den Stromverbrauch auf zwei getrennten Zählwerken (1.8.1 und 1.8.2). Mit dieser Art von Stromzähler kann der Stromverbrauch am Tag und in der Nacht getrennt erfasst werden. Der gemessene Verbrauch am oberen Zählwerk stellt den Hochtarif-Verbrauch dar, umgangssprachlich auch Tagstrom genannt. Der Verbrauch am zweiten Zählwerk stellt den Niedertarif-Verbrauch dar, umgangssprachlich wird dieser als Nachtstrom bezeichnet.
Ein Doppeltarifzähler misst von 6 bis 22 Uhr den Stromverbrauch am Tag und von 22 bis 6 Uhr den Verbrauch in der Nacht. Den Tagstrom-Verbrauch lesen Sie unter der sogenannten OBIS-Kennziffer 1.8.1 ab, den Nachtstrom-Verbrauch unter der Kennziffer 1.8.2.
Der Ausdruck „Smart Meter“ wird häufig als Überbegriff für die neuen digitalen Stromzähler verwendet. Die Fachsprache unterscheidet zwischen modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys). Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende schreibt in Deutschland den flächendeckenden Einbau der neuen Zähler bis zum Jahr 2032 vor.
Bei einem Doppel- oder Zweitarifzähler werden HT (Hochtarif) und NT (Niedertarif) gemessen und separat ausgewiesen. Bei einem Eintarifzähler (ET) erscheint jeweils eine Zeile weniger.
Die Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem sind nach Verbrauchsgruppen gestaffelt. Ändert sich Ihr Verbrauch, kann sich also auch Ihre Preiskategorie und damit auch der Preis ändern. Der Messstellenbetreiber legt Ihre Preiskategorie fest. Als Basis für die Berechnung gilt der durchschnittliche Verbrauch in den letzten drei Jahren.
Unter der Frage „Welcher Zähler wird bei mir eingebaut“ finden Sie ein Berechnungsbeispiel für Ihre Preiskategorie.
Der Gesetzgeber und auch die Schleswig-Holstein Netz gewährleisten höchste Standards bei Sicherheit und Datenschutz. Die neuen Zähler erfüllen die strengen Datenschutz- und Sicherheitskriterien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Die moderne Messeinrichtung (mME) sendet und empfängt keine Daten. Sie speichert nur Verbrauchswerte und ist zusätzlich durch eine PIN geschützt.
Das intelligentes Messsystem (iMSys) ist über eine PIN sowie ein Passwort vor unerlaubten Zugriffen am Gerät geschützt. Außerdem verfügt jedes iMSys über ein Sicherheitsmodul für die verschlüsselte Übertragung. Somit kommen die Verbrauchsdaten sicher bei uns an.
Stellen Sie eine äußere Beschädigung an Ihrem Gas- bzw. Stromzähler fest, rufen Sie bitte unsere Störungsstelle an.
Die Rufnummer finden Sie hier
Bei Unregelmäßigkeiten an Ihrem Gas- bzw. Stromzähler, senden Sie uns bitte eine E-Mail an kundenservice@sh-netz.com und teilen uns dort Ihre Vertragskontonummer bzw. Zählernummer mit. Wir beauftragen im Anschluss einen Techniker. Nennen Sie uns bitte zudem Ihre Telefonnummer für die Terminvereinbarung.
Sie können auch über unsere Kontaktseite im Internet gehen.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur modernen Messeinrichtung (mME).
Die moderne Messeinrichtung (mME) ist ein elektronischer Stromzähler mit digitaler Anzeige. Er zeigt den aktuellen Zählerstand und die aktuelle Leistung aller eingeschalteten Elektrogeräte an. Außerdem können Sie nach Eingabe einer persönlichen PIN. Ihre detaillierten Verbrauchswerte der letzten zwei Jahre einsehen. Dadurch erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch und können so Einsparpotenziale erkennen.
Wichtig: Ihre moderne Messeinrichtung sendet und empfängt keine Daten. Sie speichert nur Ihre Verbrauchswerte.
Beispielbild: Moderne Messeinrichtung (mME)
In Deutschland hat sich der Gesetzgeber bewusst gegen ein Ablehnungsrecht beim Einbau der modernen Messeinrichtung entschieden. Daher können Sie diesen nicht ablehnen. Spätestens mit Ablauf der Eichgültigkeit Ihres alten Zählers erhalten Sie eine moderne Messeinrichtung (mMe). Wir als Ihr zuständiger Netzbetreiber sind an geltendes Recht gebunden und daher verpflichtet, in den im Messstellenbetriebsgesetz (siehe MsbG § 36/3) festgelegten Fällen (siehe 2.3), die neue Technik einzubauen.
Dabei handelt es sich um einen einfachen elektronischen Stromzähler mit Display. Dieser kann keine Daten senden oder empfangen. Vom Zähler geht daher keine Strahlung aus und Ihre Daten sind bestens geschützt. Grundlage für den Einbau der modernen Messeinrichtung ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und das darin enthaltene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Es legt fest, dass in folgenden Fällen bei Neubauten oder beim Zählerwechsel eine moderne Messeinrichtung eingebaut werden muss: Bei Bezugskunden mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh und bei Einspeisern mit einer installierten Leistung kleiner 7 kW.
Die moderne Messeinrichtung (mME) macht Ihren Energieverbrauch transparent. Durch die neuen Zähler können Sie Ihre Verbrauchsdaten für verschiedene Zeiträume (Tag, Woche, Monat oder Jahr) sowie Ihre aktuelle Leistung aller eingeschalteten Elektrogeräte einsehen. Dadurch erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch und können so Einsparpotentiale erkennen.
Ihre moderne Messeinrichtung (mME) verfügt über kein Kommunikationsmodul und kann damit keine Daten senden oder empfangen. Eine Strahlenbelastung durch WLAN, Mobilfunk oder andere Funk-Technologien entsteht nicht.
In der oberen Displayzeile sehen Sie Ihren gewohnten Zählerstand. Die Anzeige wechselt dabei regelmäßig zwischen Strombezug (=Stromverbrauch) und Einspeisung hin und her. Wenn Sie keinen Strom einspeisen zeigt die entsprechende Displayzeile eine Null an. Die untere Displayzeile sehen Sie erst, wenn Sie Ihre PIN eingeben. Dann können Sie am Display Ihre Verbrauchsdaten für verschiedene Zeiträume (Tag, Woche, Monat oder Jahr) sowie Ihre aktuelle Leistung aller eingeschalteten Elektrogeräte einsehen.
Weitere Informationen zur PIN sowie eine detaillierte Anleitung zur PIN-Eingabe finden Sie unter www.sh-netz.com/mME
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum intelligenten Messsystem (iMSys).
Die Steuerbox ist ein zusätzliches Modul, welches an Ihr intelligenten Messsystems (iMSys) angeschlossen werden kann. Durch dieses Zusatzgerät kann in Zukunft das Einspeise- und Lastmanagement effizienter durchgeführt werden. Die Steuerbox kann z. B. beim Einsatz Ihrer PV-Anlage mit einem Batteriespeicher oder dem Ladevorgang Ihres E-Autos zum Einsatz kommen.
Das Smart Meter Gateway (SMGW) ist das Kommunikationsmodul des intelligenten Messsystems (iMSys) und übermittelt uns Ihren Zählerstand automatisch. Durch das SMGW werden Ihre Daten nach den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verschlüsselt und sicher übertragen.
Beispielbild: Intelligentes Messsystem (iMSys)*
* Hersteller kann abweichen
Das intelligenten Messsystem (iMSys) verfügt über eine so genannte HAN-Schnittstelle zur Anbindung an ein Home Area Network.
Sie möchten die HAN-Schnittstelle an Ihrem iMSys nutzen? Dann finden Sie weitere Informationen online über unser Kundenportal.
Dort erhalten Sie eine Anleitung wie Sie z. B. mit Hilfe der TRuDi-Software Ihre Messwerte selbst auslesen können. Die HAN-Zugangsdaten senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.
Ihr intelligentes Messsystem (iMSys) hat aufwendige Zertifizierungs- und Prüfverfahren durchlaufen. Das heißt, wir bauen nur Geräte ein, die den strengen Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. Als Kommunikationsmodul wird ein Mobilfunkmodem verwendet, das alle Grenzwerte einhält. In der Praxis heißt das: Die Strahlenbelastung ist nicht höher als bei einem Handy.
Die Werte von Hochtarif (Zählwerk OBIS 1.8.1.) und Niedertarif (Zählwerk OBIS 1.8.2.) finden Sie künftig in unserem Kundenportal. Loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich als neuer Nutzer. Dies geht ganz einfach unter diesem Link. Sie brauchen dafür Ihre Vertragskontonummer und Ihre Geschäftspartnernummer, die Sie auf unseren Schreiben an Sie finden. Ihre Werte sehen Sie unter dem Reiter „Mein Zähler“. Klicken Sie hier auf „Verbrauchshistorie“ und dann auf „Details einsehen“. Anschließend werden Ihnen vier Spalten angezeigt. Die Spalten zwei und drei geben die Zählerstände im Hoch- und Niedertarif an.
Die erste Spalte ist das Startregister. Es zeigt Ihnen die Werte während der Programmierung. Konkret ist dies der Verbrauch ab dem Zeitpunkt des Einbaus bis zum Zeitpunkt, an dem Ihr iMSys auf Hochtarif und Niedertarif programmiert ist. Die vierte Spalte zeigt das so genannte Fehlerregister. Hier handelt es sich um Werte, die nicht zugeordnet werden können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das intelligente Messsystem (beziehungsweise das Kommunikationsmodul) wegen einer Störung der Übertragung nicht erreichbar ist.
Ihre Messdaten werden in der Regel als Viertelstundenwerte erhoben und einmal täglich an uns gesendet.
Hinweis: Falls Sie in die Verbrauchsgruppe 6.000 – 10.000 kWh fallen, können Sie der oben genannten Datenübertragung freiwillig zustimmen. Stimmen Sie nicht zu, werden Ihre Werte einmal im Jahr an uns übermittelt. Dies hat den Nachteil, dass Sie keine detaillierten Verbrauchswerte im Kundenportal einsehen können.
Wir erheben Daten sparsam und nutzen Verbrauchswerte, Netzkenndaten sowie Kenndaten und Logbücher der angeschlossenen Geräte nur für folgende Zwecke: zur Abrechnung, Bewertung von Netzzuständen, Mengenbilanzierung, Online-Verbrauchsdarstellung, für Zählertests, Qualitätssicherung und die Entwicklung verbesserter Messwertservices.
Bei der Datenübertragung des intelligenten Messsystems (iMSys) kommen verschiedene Technologien zum Einsatz z.B. Powerline oder Mobilfunk. Bei der Powerline-Technologie erfolgt die Übertragung über die Stromleitung zum Messstellenbetreiber. Durch den Einsatz von Mobilfunk erfolgt die Datenübertragung direkt vom Zähler aus über das Mobilfunknetz. Entsprechend der regionalen Gegebenheiten nutzen wir eine der oben genannten Technologien.
Ihr Internetanschluss wird dafür nicht benötigt. Für die Übertragung der Daten fallen keine Kosten an.