FAQ - Häufige Fragen zu Hausanschluss und Baustrom
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Hausanschluss.
Der Baukostenzuschuss berechnet sich aus dem vorgelagerten Versorgungsnetz, jeweils für den festgelegten Versorgungsbereich. Die Ermittlung des BKZ erfolgt nach den Vorgaben des § 11 der Niederspannungsanschlussverordnung.
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Um Ihr Haus an das Ortsnetz anschließen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
- Wie viele Wohnungen werden sich im Endausbau befinden?
- Welche Heizung, welche Warmwasserbereitung ist vorgesehen?
- Ist eine Klimaanlage oder eine kontrollierte Wohnungslüftung geplant?
- Werden die Räume Ihres Hauses auch gewerblich genutzt?
Ein Lageplan und ein Grundriss des Kellergeschosses mit Kennzeichnung des Anbringungsortes für den Hausanschluss und den Zählerschrank sind für die Vorbereitung unbedingt erforderlich. Stimmen Sie deshalb mit Ihrem Elektroinstallateur möglichst bald den Einbauort des Zählerschrankes ab. Übrigens: Bei mehr als vier Wohneinheiten brauchen Sie einen eigenen Hausanschlussraum nach DIN 18012.
Nach Ihrem Antrag erhalten Sie von uns ein verbindliches Anschlussangebot. Die Anschlusskosten teilen sich in drei Hauptpositionen auf: Baukostenzuschuss (BKZ), Hausanschlusskosten und Inbetriebsetzungskosten. Zusätzliche Leistungen wie Zähleranschlusssäulen, Hausanschlusssäulen, doppelter Unterputzkasten bei Doppelhäusern oder Eigenleistung (Kabelgraben) werden im Anschlussvertrag/Rechnung gesondert ausgewiesen, müssen aber mit unserem zuständigen Netzcenter besprochen werden.
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Der Baukostenzuschuss wird einmal bei Herstellung des Netzanschlusses erhoben. Ändert sich der bestehende Netzanschluss, z. B. bei Leistungserhöhung oder Wechsel der Anschlussnetzebene, dann kann er erneut erhoben werden. Auf die Frage, ob mit dem Anschluss Baumaßnahmen am Netz verbunden sind, kommt es nicht an. Der Netzbetreiber verpflichtet sich, dem Anschlussnehmer an seinem Anschluss die angemeldete Leistung zur Verfügung zu stellen und muss das Netz entsprechend planen, ausbauen und regeln.
Grundlage - Anwendungsgrundsätze der BKZ-Erhebung - Erneute Erhebung möglich
Der Netzbetreiber ist berechtigt, einen neuen BKZ vom Anschlussnehmer zu verlangen, wenn dieser seinen bisherigen Netzanschluss aufgibt und den Anschluss an einem anderen Ort begehrt.
Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass sich der Netzbetreiber im Zuge der Forderung eines BKZ verpflichtet, dem Anschlussnehmer an einem bestimmten Anschluss eine vertraglich vereinbarte Anschlussleistung dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Das dem Anschlussnehmer somit eingeräumte „Kapazitätsrecht“ ist an diesen konkreten Netzanschluss gebunden und geht bei dessen Kündigung oder Aufgabe wieder verloren. Sobald der Anschlussnehmer also einen Neuanschluss seines Anschlussobjekts herbeiführt und den Anschluss an den bisherigen Verteilungsanlagen aufgibt, ist das Neuentstehen eines BKZ-Anspruchs die Folge. Dies korrespondiert mit der Feststellung, dass ein Wechsel in der Person des Anschlussnehmers oder des Anschlussnutzers keine Rechtfertigung für eine erneute Erhebung eines BKZ darstellt.
Der Baukostenzuschuss ist eine vom Anschlussnehmer einmalig zu entrichtende Zahlung für den Ausbau des allgemeinen Netzes, die im Rahmen der Anschlusserstellung zu entrichten ist. Hinweise hierzu sind bei der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Wir geben Ihnen keinen Installateur oder ein Planungsbüro vor. Sie können sich einen Elektroinstallateur Ihrer Wahl aussuchen. In der Regel ist jeder Elektroinstallateur bei uns eingetragen. Sollte keine Eintragung vorliegen, bekommt dieser Elektroinstallateur bei uns einen Gasteintrag, damit der Elektroinstallateur Ihres Vertrauens Ihr Bauvorhaben ausführen kann.
Jeder Netzbetreiber finanziert seine Anlagen vor und erhebt erst nach Beanspruchung seines Anschlusses die anteiligen Kosten.
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Das nächstgelegene Netzcenter und unsere Website informiert Sie gern über Ihre Leitungen.
Jeder Anschlussnehmer, der an das allgemeine Netz angeschlossen wird, muss einen Baukostenzuschuss bezahlen. Eine erstmalige Anschlussleistung bis zu 30 KW ist vom Baukostenzuschuss befreit. Die Befreiung der ersten 30 kW ist in der Niederspannungsanschlussverordnung festgeschrieben. Der Baukostenzuschuss ist ein Anteil für den Ausbau des allgemeinen Netzes, dass der Netzbetreiber vorfinanziert hat. Erst bei Anschlussnutzung wird diese „Vorfinanzierung“ dem Netzkunden in Rechnung gestellt.
Grundlage:
Die Erhebung von Baukostenzuschüssen ist für die Netzebenen der Niederspannung (Strom) und Niederdruck (Gas), in denen Haushaltskunden angeschlossen sind, in den § 11 NAV und § 11 NDAV ausdrücklich geregelt.
Gerne können Sie uns Ihren Wunschtermin vorab mitteilen. Nach Vorliegen aller Genehmigungen stimmen wir den Fertigstellungstermin mit Ihnen persönlich ab.
Bitte ermöglichen Sie unserem Baudienstleister den Zugang und eine örtliche Einweisung. Falls es Ihnen nicht möglich ist, persönlich vor Ort zu sein, kann uns auch eine Person Ihres Vertrauens ins Haus lassen. Denken Sie auch daran, bauliche Voraussetzungen vorab zu erfüllen.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Netzanschluss.
Auf unserer Website finden Sie die veröffentlichten Netzentgelte Strom sowie die Netzentgelte Gas. In diesen sind ebenfalls die Entgelte für den Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung) für Ihre Messeinrichtung aufgeführt.
Für das Planungsgespräch benötigen wir bitte folgende Informationen von Ihnen:
- Stationserrichter
- Festlegung der Zuständigkeiten
- Trassenführung
- vorraussichtlicher Inbetriebnahmetermin
Diese sind in der TAB MS (Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung) auf unserer Website zu finden.
Im Projektabschlussgespräch haben Sie die Möglichkeit:
- Feedback zu geben
- Offene Punkte anzusprechen
- Dienstleistungen anzufordern
Sie können Ihrem bekannten Ansprechpartner jederzeit Feedback geben, damit wir auch frühzeitig auf Ihre Wünsche und Anmerkungen eingehen können.
Nach Erhalt der vollständigen Anmeldeunterlagen führen wir für Ihre geplante Erzeugungsanlage eine Netzverträglichkeitsprüfung durch, um den geeigneten Netzanschlusspunkt zu ermitteln. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird zeitnah mit Ihnen einen Termin für ein Gespräch vereinbaren, um die Planung und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Das Projektgespräch klärt in welchen Umfang und welche Ideen Sie zu Ihrem Bauvorhaben haben. Dazu benötigen wir bitte folgende Unterlagen von Ihnen:
- Anlagenanschrift
- Anlagenbetreiber
- Anschlussnehmer (Firma, Vor-, Nachname, Adresse, …)
- Anlagenanschrift (Bauort inkl. Gemarkung, Flur und Flurstück, GPS-Koordinaten)
- Übersichtskarte mit Grundstücksgrenzen und Standort der Anlage
- Anzahl & Typ der geplanten Erzeugungsanlagen inkl. Gesamtleistung (in kW bzw. MW)
Die relevanten Unterlagen sind in der TAB MS (Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung) aufgelistet.
In einem Projektgespräch erörtert Ihnen Ihr Kundenbetreuer alle Details die Sie für die Genehmigung benötigen. Zusätzlich erhalten Sie auch eine Checkliste für sämtliche erforderliche Daten und weiteren Unterlagen.
Die Stationsinbetriebnahme findet statt, sofern folgende Punkte abgeklärt sind:
- Sichtprüfung
- Zählermontage hat stattgefunden
- Netzanschluss ist fertiggestellt
- Prüfung aller Dokumente
- Prüfprotokolle liegen vor
Nachdem wir den Netzanschluss für Ihre Anlage realisiert haben, erhalten Sie zeitnah die Rechnung für den Netzanschluss entsprechend des Netzanschlussvertrags.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Baustrom und Kurzzeitanschlüsse.
Baustrom oder Kurzzeitstrom können Sie bei Ihrer Wunsch-Elektroinstallationsfirma beantragen – und anschließend machen wir Ihnen ein Angebot für den Baustromanschluss
Einen Baustrom brauchen Sie vor Beginn der Bauphase. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Baubeginn an Ihre Elektroinstallationsfirma.
Einen Baustrom brauchen Sie vor Beginn der Bauphase. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Baubeginn an Ihre Elektroinstallationsfirma.
Bereits in der Bauphase benötigen Sie bzw. Ihre Handwerker Strom, genannt Baustrom. Um einen Baustromanschluss zu erhalten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Baubeginn an eine Elektroinstallationsfirma, diese wendet sich dann an uns. Daraufhin erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot für den Baustromanschluss. Nachdem der Anschlussschrank an das Versorgungsnetz angeschlossen und der Stromzähler montiert wurde, kann Ihr Elektroinstallateur den Baustromanschluss in Betrieb nehmen.